Beschlussvorlage - VO/AA 19/22/119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Entscheidungsbefugnis über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse der Ansprüche des Amtes Demmin-Land auf die Amtskasse, entsprechend den Regelungen in der Dienstanweisung zur Organisation des Kassen- und Rechnungswesens vom 28.04.2020, zu übertragen. Ein Auszug aus der benannten Dienstanweisung (Ziffer 4: Stundung, Niederschlagung, Erlass sowie Vergleich von Forderungen der Gemeinden und des Amtes) ist als Anlage beigefügt.

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Sachverhalt

Durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat, als untere staatliche Verwaltungsbehörde erfolgte vom 18.-22.11.2021 eine überörtliche Prüfung des Forderungsmanagements des Amtes Demmin-Land. Das Gemeindeprüfungsamt hat festgestellt, dass keine Regelung zur Entscheidungsbefugnis der Amtskasse über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse der Ansprüche des Amt Demmin-Land durch den Amtsausschuss getroffen wurden. Dies soll mit dem nachfolgenden Beschlussvorschlag erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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