Beschlussvorlage - VO/GV 70/22/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das

Haushaltsjahr 2022.

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde  voraussichtlich

 

1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen  und

3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekanntgemacht werden.

 

Am 09.03.2022 wurde der Haushaltsplan in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Nach der Finanzausschusssitzung haben sich folgende Änderungen ergeben: 

 

-Es werden drei Arbeitnehmer in die LEG Rosenow übernommen. Hierfür fallen in 2022 Kosten in Höhe von 1606,50 € an.

-Die Gemeinde wird Mitglied im Tourismusverband. Hierfür wurden Kosten in Höhe von 200 € eingeplant.

-Für Bekleidung der Feuerwehr werden 9.600 € eingeplant.

 

Der Gemeindevertretung wird die Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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