Beschlussvorlage - VO/GV 70/22/060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt die Entscheidungsbefugnis über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse der Ansprüche der Gemeinde Schönfeld auf die Amtskasse, entsprechend den Regelungen in der Dienstanweisung zur Organisation des Kassen- und Rechnungswesens vom 28.04.2020, zu übertragen. Ein Auszug aus der benannten Dienstanweisung (Ziffer 4: Stundung, Niederschlagung, Erlass sowie Vergleich von Forderungen der Gemeinden und des Amtes) ist als Anlage beigefügt.

 

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Sachverhalt

Durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat, als untere staatliche Verwaltungsbehörde erfolgte vom 18.-22.11.2021 eine überörtliche Prüfung des Forderungsmanagements des Amtes Demmin-Land. Das Gemeindeprüfungsamt hat festgestellt, dass keine Regelung zur Entscheidungsbefugnis der Amtskasse über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse der Ansprüche der Gemeinde Schönfeld durch die Gemeindevertretung getroffen wurden. Dies soll mit dem nachfolgenden Beschlussvorschlag erfolgen.  

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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