Beschlussvorlage - VO/GV 73/22/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sommersdorf stimmt einer Abweichung von der bauordnungsrechtlichen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kleinsiedlungsgebiet Grammentiner Weg“, hier von Nr. II 1.2 hinsichtlich der Dachneigung zwecks Errichtung  eines Einfamilienhauses mit einer Dachneigung von 22° auf den Flurstücken 22 und 23, Flur 11, Gemarkung Sommersdorf) zu. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

 

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Anlagen

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