Beschlussvorlage - VO/GV 20/22/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wahltermin für die Neuwahl des/r ehrenamtlichen Bürgermeisters/in in der amtsangehörigen Gemeinde Borrentin wird festgesetzt auf den 20. November 2022.

Eine evtl. Stichwahl für die Neuwahl des/r Bürgermeisters/in findet am 04. Dezember 2022 statt.

 

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Sachverhalt

Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Borrentin, Herr Thomas Hannemann, ist zum 31.07.2022 aus dem Amt ausgeschieden. Am 27.07.2022 wurde die Notwendigkeit der Neuwahl festgestellt auf der Homepage des Amtes Demmin-Land bekanntgemacht.

Auf Grund der Amtsniederlegung des ehemaligen Bürgermeisters findet eine Wahl aus besonderem Anlass entsprechend § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) statt (ggfls. eine Stichwahl). Hierfür hat der Gesetzgeber gemäß § 45 Abs. 3  LKWG M-V bis zu 5 Monate Zeit eingeräumt, somit spätestens am 25.12.2022.

Ein ehrenamtlicher Bürgermeister/in wird für den Rest der Wahlperiode gewählt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Durchführung der Wahl werden ca. 1.000 € benötigt.

 

 

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