Beschlussvorlage - VO/AA 19/22/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss billigt die durch die Amtsvorsteherin unterzeichnete erste Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 05.07.2022 zur Auslagerung der Wohngeldstelle an die Hansestadt Demmin vom 05.07.2022 (siehe Anlage).

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.08.2018 die Auslagerung der Wohngeldstelle an die Hansestadt Demmin beschlossen. In der Sitzung am 10.12.2018 wurde der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Auslagerung der Wohngeldstelle an die Hansestadt Demmin beschlossen.

Als Maßnahme zur Abfederung der stark gestiegenen Energiekosten hat der Bundesgesetzgeber die
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses an Geringverdiener beschlossen. Anspruchsberechtigt
sind unter anderem wohngeldbeziehende Haushalte. Geregelt ist dies im Heizkostenzuschussgesetz vom 29.04.2022.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Informationsschreiben vom 17.06.2022 darauf hingewiesen, dass beim Vollzug des Wohngeldgesetzes durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 165 der Kommunalverfassung durch eine kommunale Zusammenarbeit, diese Vereinbarung um den Vollzug des Heizkostenzuschussgesetzes zu ergänzen. Dies ist rechtliche Voraussetzung dafür, dass diejenigen Verwaltungen, die die Angelegenheiten des Wohngeldes für eine andere kommunale Körperschaft wahrnehmen, nunmehr auch den einmaligen Heizkostenzuschuss bewilligen dürfen.

Die Entscheidung über die Beteiligung an einer öff.-rechtl. Vereinbarung fällt in die ausschließliche Beschlusskompetenz der jeweiligen Vertretungskörperschaft, auch bei etwaigen Änderungen. Anbei die mit der Hansestadt Demmin vereinbarte 1. Änderung der öff.rechtl. Vereinbarung. Damit keine Verzögerung bei der Auszahlung des Heizkostenzuschusses an die Leistungsempfänger entsteht, wurde die Änderung bereits vorab vereinbart.

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Finanz. Auswirkung

  Keine

 

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Anlagen

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