Beschlussvorlage - VO/GV 15/22/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme zur Gehwegerneuerung einschließlich Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Hohenbrünzow unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt nach abgesicherter Gesamtfinanzierung. 

Der Vorschlag des Landkreises MSE, den Gehweg in Verbindung mit der Fahrbahn der Kreisstraße MSE 58 in Vorhabenträgerschaft der Gemeinde auszubauen, wird abgelehnt.

Oder

Die Gemeinde beschließt die Durchführung der Gesamtmaßnahme zur Erneuerung der Fahrbahn der Kreisstraße einschließlich der grundhaften Erneuerung des Gehweges mit Straßenbeleuchtung. Die Vorhabenträgerschaft an der Gesamtmaßnahme wird beschlossen. Die Realisierung des Vorhabens erfolgt nach bewilligter Zuwendung und abgesicherter Gesamtfinanzierung.

Oder

Die Gemeinde beschließt den Gehweg in Hohenbrünzow zu reparieren sowie die Bushaltestelle barrierefrei zu gestalten. Die Umrüstung und teilweise Erneuerung der Straßenbeleuchtung ohne Beantragung von Fördermitteln wird beschlossen.     

 

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Sachverhalt

In 2017 wurde ein Ingenieurbüro aus Stralsund mit der Planung zur Erneuerung des Gehweges in Hohenbrünzow beauftragt. Nach Erarbeitung der Kostenschätzung für die Baukosten einschließlich Verlegung des Erdkabels für die Straßenbeleuchtung in Höhe von etwa 547.200 € brutto wurde durch die Gemeinde im Oktober 2017 unter Berücksichtigung der Belastung durch Ausbaubeiträge beschlossen, den Gehweg nicht zu erneuern. Einen erheblichen Kostenanteil fiel hierbei auf Entwässerungskanalarbeiten, um das Oberflächenwasser von der Fahrbahn und dem Gehweg abzuleiten. Durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Straßenbaulastträger der Kreisstraße MSE, der Gemeinde Hohenmocker und dem Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittlere Peene“ wurden vereinzelte Maßnahmen zur Minimierung des Problems ergriffen. Um eine optimale Oberflächenentwässerung zu erreichen, wären umfangreiche Baumaßnahmen an der Fahrbahn der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße erforderlich. Mit der Planung einer Gesamtmaßnahme wären für die Fördermittelbeantragung aus der Dorferneuerung gemäß Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Synergieeffekte nutzbar, mit denen eine höhere Priorisierung zu erreichen wäre. Der Landkreis MSE signalisierte seine Bereitschaft zur Finanzierung des Kostenanteils an der Umsetzung der in seiner Baulast befindlichen Straßenteile unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde die Vorhabenträgerschaft an der Gesamtmaßnahme für die Planung, Fördermittelbeantragung, Vergabe der erforderlichen Ingenieur- und Bauleistungen sowie Durchführung der Baumaßnahme übernimmt. Bei einem persönlichen Gespräch am 30.06.2022 beim Landkreis MSE in Waren unter Anwesenheit des Bürgermeisters, des Bauamtsleiters des Amtes Demmin-Land Herrn Schröder, des Kreistagsabgeordneten Herrn Martin mit seiner Mitarbeiterin Frau Siemonsmeier und des Dezernenten des Landkreises MSE Herrn Fritz wurde dieser Vorschlag mit mangelnden personellen Kapazitäten in der Bauverwaltung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte begründet. Herr Fritz stellte klar, dass diese Vorgehensweise gängige Praxis sei, da die Mitarbeiter der Bauverwaltung in die Abarbeitung der Prioritätsliste des Landkreises eingebunden seien. Finanzielle Mittel würden seitens des Landkreises in den Haushalt 2023 eingeplant.

Bei telefonischer Nachfrage beim Zuwendungsgeber konnten zu den Förderaussichten aus der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) noch keine Aussagen getroffen werden, da die Mittelzuweisungen vom Land für 2023 noch nicht vorliegen. Es wurde jedoch mitgeteilt, dass die Mittel für die Erneuerung von Verkehrsanlagen zugunsten der Förderung anderer Infrastruktureinrichtungen stark reduziert wurden.    

Hinsichtlich des erheblichen personellen und finanziellen Aufwandes seitens der Amtsverwaltung für die Planung, Fördermitteleinwerbung und Betreuung während der Bauausführung der Gesamtmaßnahme, bei der der Anteil Fahrbahn mit Entwässerung den größeren Teil ausmachen würde, wird die Gemeinde um Entscheidung gebeten. Da die finanziellen Aufwendungen für Planung und Baunebenkosten, die noch nicht beziffert werden können, durch die Gemeinde als Vorhabenträger erst nach Rechnungslegung mit dem Landkreis als Straßenbaulastträger abzurechnen sind, würde die Gesamtmaßnahme eine erhebliche Mehrbelastung der Folgehaushalte der Gemeinde bedeuten, d.h. die Gemeinde geht als Auftraggeber in Vorleistung.

Eine Alternative zur Planung und Durchführung der Gesamtmaßnahme (Gehweg + Fahrbahn + Straßenbeleuchtung) wäre die Beschränkung auf die in Baulast der Gemeinde liegenden Einrichtungen. In diesem Fall könnte man auf die bereits erstellte Vorplanung aus dem Jahr 2017 für die ursprünglich geplante Maßnahme zur Gehwegerneuerung, barrierefreien Gestaltung der Bushaltestelle und Verlegung der Erdkabel für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage aufbauen. Finanzielle Mittel für den Eigenanteil der Gemeinde zur Planung und Erarbeitung der Fördermittelunterlagen wurden in den Haushalt 2022 eingeplant.  

Es wird empfohlen, alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Soweit die Gesamtfinanzierung der Maßnahme durch die Gemeinde auch nach Ablehnung der Förderung abgesichert werden kann, sollte die Umsetzung der Maßnahme erfolgen.   

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt 2022 stehen unter dem Produktsachkonto 54200.09600000 für die Planung der Maßnahme noch 207.000 € zur Verfügung.

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