Beschlussvorlage - VO/GV 15/22/058
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Straßenbeleuchtung in Strehlow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Hohenmocker
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Ricarda Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenmocker
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Entscheidung
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27.09.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde beschließt die Durchführung der Baumaßnahme zur Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in Strehlow ohne Fördermittel, sofern der Haushaltsansatz nicht überschritten wird. Der Grundsatzbeschluss vom 21.08.2019 zur Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen Hohenbrünzow, Strehlow und Tentzerow wird teilweise insoweit aufgehoben, dass Planungsleistungen zu vergeben und Fördermittel aus der Klimaschutzrichtlinie für die 3 Ortsteile zu beantragen sind. Des Weiteren wird der Beschluss vom 23.06.2021 zur Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Straßenbeleuchtungsanlagen der drei Ortsteile aufgehoben.
Die Maßnahme zur Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in Tentzerow wird bis auf Weiteres verschoben.
Sachverhalt
Im August 2019 wurde durch die Gemeinde die Erneuerung der Straßenbeleuchtungs-anlagen Hohenbrünzow, Strehlow und Tentzerow sowie die Beantragung von Fördermitteln aus der Klimaschutzrichtlinie M-V beschossen. In 2021 folgte die Beschlussfassung zur Beauftragung eines Elektroplaners für die Erarbeitung der Planungsunterlagen, welche mit Antragstellung beim Landesförderinstitut einzureichen sind. Seit dem 21.11.2019 werden Maßnahmen zur Errichtung von LED-Straßenbeleuchtung nur noch mit 25% der Investitionskosten gefördert. Eine mögliche Fördersumme gleicht den finanziellen Aufwand der Gemeinde für die Ingenieurleistungen zur Erstellung der Energieeffizienzberechnung, Berechnung zur Verringerung des CO²-Ausstosses und der Wirtschaftlichkeitsberechnung aus, die ohne Fördermittelbeantragung nicht erforderlich wären.
Finanz. Auswirkung
Die für die teilweise Erneuerung und Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen an der Kreisstraße MSE 58 in den Ortsteilen Strehlow, Tentzerow und Hohenbrünzow in den Haushalt 2021 unter dem Produktsachkonto 54200.0960000 eingeplanten finanziellen Mittel in Höhe von 50.000 € wurden in den Haushalt 2022 als Ermächtigung übertragen. Somit stehen zur Umsetzung der Maßnahme in der Ortslage Strehlow ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.