Beschlussvorlage - VO/GV 20/22/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung wählt in den Finanzausschuss:

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Sachverhalt

Der Finanzausschuss ist gemäß § 36 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ein Pflichtausschuss, er ist in jeder Gemeinde zu bilden. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Gemeinde begleiten.

In den Finanzausschuss werden gemäß den Regelungen der Hauptsatzung vier Mitglieder der Gemeindevertretung und zwei sachkundige Einwohner gewählt. Durch den Rücktritt des Gemeindevertreters Philipp Franz ist eine Ergänzungswahl durchzuführen.

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