Beschlussvorlage - VO/GV 73/22/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde begrüßt die Bauabsichten zur Wiederherstellung des Hafengebäudes durch den Camping- und Wohnmobilpark Sommersdorf auf dem Standort des früheren Hafengebäudes nordöstlich des Hafenbeckens. Sollte eine Baugenehmigung nicht erzielt werden können, ist die Gemeinde bestrebt, durch Aufstellung von Bauleitplanung Baurecht dafür zu schaffen. Voraussetzung dafür ist die vollständige Übernahme der Planungskosten durch die Antragstellerin.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung des bestehenden Pachtvertrages vom 06.08.2019  mit Frau Pommerenke über einen Zeitraum von 30 Jahren mit Verlängerungsoption, wenn keiner der Vertragspartner nach Ablauf dieser Frist kündigt. Zu den bestehenden Flächen von Sommersdorf Flur 9 ( Flurstücke 23 mit ca. 4.000 m², Fst. 19 mit ca. 1.000 m² und Fst.1 mit ca. 5.000 m²) kommt das Flurstück 22/1 entsprechend Antrag vom 25.08.2022 hinzu. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag auszuhandeln und zu unterzeichnen.
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Sachverhalt

Frau Bianka Pommerenke, Betreiberin des Camping- und Wohnmobilparks Sommersdorf, hat mit beigefügtem Schreiben um eine Beratung und Entscheidung zum Bau eines Hafengebäudes bei langfristiger Verpachtung des gemeindlichen Flurstückes 22/1, Flur 1, Gemarkung Sommersdorf gebeten (Lageplan anbei).

Das Flurstück befindet sich nordöstlich des Hafenbeckens und wird derzeit nicht genutzt.

 

Frau Pommerenke hatte das Vorhaben zusammen mit dem Architekturbüro Dienstleistung Denkmal, Kentzlin, in der Gemeindevertretersitzung am 28.09.2020 schon einmal vorgestellt.

Geplant ist die Neuerrichtung eines Hafengebäudes an der Stelle des früheren Hafengebäudes. In diesem Gebäude soll die Rezeption/Shop/Bootsverleih sowie eine öffentlich nutzbare Sanitäranlage untergebracht werden. Desweiteren sind Lagermöglichkeiten z.B. für Boote angedacht. Auch die Unterbringung einer DLRG-Station mit Rettungsboot wäre denkbar.

Umsetzbar ist dieses Projekt ausschließlich im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Ausbau des Hafens.

 

Für die Realisierung benötigt Frau Pommerenke eine langfristige Sicherung der Nutzungsrechte am Grundstück z.B. durch eine langfriste Pachtung

und hat dazu einen langfristigen Pachtantrag für das Flurstück 22/1 der Flur 9 in Sommersdorf gestellt. Der bestehende Pachtvertrag (Flurstücke 23 mit ca. 4.000 m², Fst. 19 mit ca. 1.000 m² und Fst.1 mit ca. 5.000 m²) hat eine Pachtdauer bis zur Fertigstellung des Hafens. Nun kann die Gemeinde das beantragte Grundstück dem bestehenden Vertrag zuschlagen und eine angemessene Vertragsfrist vereinbaren. 30 Jahre mit Verlängerungsoption, wenn keiner der Vertragspartner kündigt sind für derartige Verträge üblich. Die Ausgestaltung des Vertrages (Höhe der Pacht, Werterhaltungsklausel, außerordentliches Kündigungsrecht usw.) kann durch den Bürgermeister und seinen 1. Stellvertreter ausgehandelt werden.

 

Darüber hinaus bittet Frau Pommerenke um einen Grundsatzbeschluss, ob die Gemeinde das Bauvorhaben begrüßt und unterstützt und ggf. bereit ist, durch Aufstellung entsprechender Bauleitplanung Baurecht für das geplante Hafengebäude zu schaffen.

Die Lage im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet sind im Genehmigungsverfahren und auch im Bauleitplanverfahren nicht unproblematisch. Im Bauleitplanverfahren sind alle Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Dies kann dazu führen, dass nicht jedes Projekt an jedem Standort tatsächlich realisierbar ist.

 

Die Projektvorstellung mit Optimierungsvorschlägen für den Hafen ist als Anlage ebenfalls beigefügt.

 

Frau Pommerenke wird zur Sitzung eingeladen und steht für Fragen zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

  1. Kosten entstehen der Gemeinde weder im Baugenehmigungs- noch im Bauleitplanverfahren, wenn die Planungskosten durch die Antragstellerin getragen werden. Dies wurde im Gespräch durch die Antragstellerin bereits angeboten.
  2. Einnahmen durch Pachterlöse in Höhe der vereinbarten Pacht
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Anlagen

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