Beratung - VO/GV 20/22/090

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt die Errichtung von drei PKW-Stellflächen an der Arztpraxis im 24 WE Dorfstraße 22 bis 24 in Borrentin. Davon sollte eine Stellfläche ausreichend Platz für einen Kleinbus sowie für den Ein- und Ausstieg von Rollstuhlfahrern bieten. Barrierefreie Stellflächen für Behindertentransportfahrzeuge mit Heckausstieg müssen mindesten 5 m lang zuzüglich einer Bewegungsfläche von 2,50 m sein. Bei Nutzung von Hebebühnen mit Klapprampe sollte eine Länge von mindestens 7,50 m zuzüglich der Bewegungsfläche von 1,50 m gewährleistet werden. Für den seitlichen Ausstieg ist eine Mindestbreite von 3,50 m gefordert. Die einfachen PKW-Stellflächen erfordern eine Mindestbreite von 2,50 m und Mindestlänge von 5,00 m. Für Bau-, Änderungs- oder Umbaumaßnahmen an Gemeinde- und sonstigen öffentlichen Straßen ist die Genehmigung gemäß § 10 Absatz 2 StrWG erforderlich. Die geplante Verkehrsanlage stellt als selbständige Parkfläche, die durch eine Zufahrt mit der Gemeindestraße verbunden wird, einen wesentlichen Bau- und verkehrstechnischen Bestandteil der Dorfstraße dar. Daher ist für die Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen, die mindestens eine Vorhabenbeschreibung, Lageplan, Regelquerschnitt und Stellungnahmen der öffentlichen Versorgungsträger beinhalten, die Beauftragung eines zeichnungsberechtigten Tiefbauplaners erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im betreffenden Bereich mehrere Versorgungsleitungen befinden.  Im Haushalt 2022 wurden für die Maßnahme 7500 € eingeplant. Für die Planungskosten werden etwa zusätzliche 1.500 € benötigt.    

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Finanz. Auswirkung

 

Nur Beratung

 

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