Beschlussvorlage - VO/AA 19/22/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung des Amtes Demmin-Land für die Haushaltsjahre 2023/2024.

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Sachverhalt

Gemäß Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern muss für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung erlassen werden. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Amtes voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und Auszahlungen und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

Der Finanzauschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 den Haushaltsplanentwurf für 2023/24 beraten und vorbereitet.

 

Die Spitzabrechnung laut vorläufiger Jahresrechnung 2021 ergibt ein Guthaben für die Gemeinden i.H.v.  rd. 263.500 € (20,177%). Die vorab errechnete Amtsumlage beträgt 2.081.000 €. Dabei wurde die Inanspruchnahme von 50.000 € liquider Mittel berücksichtigt.

Es liegt keine Genehmigungspflicht vor.

Die vom Amtsausschuss beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, kann sie nach Beschlussfassung ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

Der Finanzausschussvorsitz wird in der Sitzung mögliche Planungsänderungen vortragen und entsprechend  dem Amtsausschuss empfehlen, die Haushaltssatzung für 2023/24 mit den eingearbeiteten Änderungen zu beschließen.

 

Aufgrund der engen Terminabfolge müssen sämtliche relevanten Unterlagen im Anschluss an die Finanzausschusssitzung nachgereicht werden.

 

Anbei Auszüge aus dem Vorberichtsentwurf, vorläufige Spitzabrechnung der Amtsumlage 2021 sowie vorläufige Amtsumlage 2023/24.

 

 

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Anlagen

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