Beschlussvorlage - VO/GV 20/22/091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt, die beigefügte Stellungnahme bezüglich der Aufnahme eines Windeignungsgebietes südlich des bestehenden Windparks Pentz-Beggerow gegenüber dem Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte abzugeben.

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Sachverhalt

Nach mehrfacher Beratung und Abstimmung in Gemeindevertretung und Bauausschuss wird durch den Bürgermeister die Abgabe der beigefügten Stellungnahme angeregt.

 

Mit der Stellungnahme soll auf die Ausweisung eines neues Windeignungsgebietes auf dem Gemeindegebiet Borrentin und Beggerow hingewirkt werden.

Das bestehende Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP) sieht auf dem Gebiet der Gemeinde Borrentin nur den bestehenden Windpark als Eignungsgebiet vor. Die sich im Verfahren befindliche Teilfortschreibung zur Ausweisung weiterer Windeignungsflächen sieht im letzten Entwurf (4. Beteiligungsrunde im Sommer 2021) keine zusätzlichen Eignungsgebiete  vor.

 

Die raumordnerisch festgesetzten Windeignungsgebiete führen zur Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB; d.h. außerhalb dieser Eignungsgebiete sind WEA meist unzulässig (Ausnahmen möglich, z.B. landwirtschaftlich privilegierte WEA). Diese Ausschlusswirkung soll zukünftig entfallen, wenn durch die raumordnerische Planung nicht mindestens 2,1 % der Gesamtfläche für WEA ausgewiesen werden. Dies führt dann dazu, dass WEA fast überall zulässig sind, ohne raumordnerisch gesteuert zu werden.

Das Land M-V ist daher bestrebt, den Flächenanteil zu erfüllen. Derzeit wird an landeseinheitlichen Ausschlusskriterien gearbeitet; eventuell zieht das Land die Konzentrationszonenplanung auch noch an sich.

 

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Finanz. Auswirkung

Sollte es zur Aufnahme eines Windeignungsgebietes kommen und der Windpark realisiert werden, sind neben Gewerbesteuereinnahmen auch Beteiligungen oder Zuwendungen nach dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz und/oder nach dem Erneuerbare Energien Gesetz möglich.

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Anlagen

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