Beschlussvorlage - VO/GV 06/22/065
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 "Solarpark Toitz" für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Nossendorf
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Nossendorf
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Entscheidung
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10.01.2023
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeinde Nossendorf beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Toitz“ gem. § 12 BauGB für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlagen entsprechend des Antrages der enen endless energy GmbH, Bruder-Kremer-Straße 6, 65549 Limburg a.d. Lahn vom 28.04.2022 auf den Flurstücken 19 und 20, Flur 5, Gemarkung Toitz.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Es soll ein Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V gestellt werden, da der Vorhabenstandort keine Konversionsfäche darstellt und nicht im110m-Korridor von Autobahnen, Bundesstraßen oder Bahnschienen liegt.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 17.05.2022 aufgrund des Antrages der enen endless energy GmbH den Grundsatzbeschluss gefasst, dass sie beabsichtigt, einen Bebauungsplan für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Flurstücken 19 und 20, Flur 5, Gemarkung Toitz aufzustellen. Auf die Ausführungen in der Vorlage VO/GV 06/22/048 wird vollumfänglich verwiesen.
Dem Antragsteller wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zugesandt. Dieser wird bis zur Sitzung unterschrieben eingereicht werden. Die Übernahme der Planungskosten hatte der Vorhabenträger bereits zugesichert.
Für die Einreichung eines erforderlichen Antrages auf Zielabweichung beim Ministerium ist ein förmlicher Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan notwendig. Nach Aussage einer Mitarbeiterin des Ministeriums sind bereits Anträge über die zunächst anvisierten 5.000ha hinaus eingegangen. Ein Aufnahmestopp gibt es jedoch noch nicht.
Es ist also möglich, dass für die Fläche keine positive Zielabweichungsentscheidung mehr möglich sein wird. Der Investor möchte dies jedoch beantragen.
Sollte eine positive Abweichungsentscheidung getroffen werden, schließt sich das Bebauungsplanverfahren an. Dafür ist eine mehrfache Beschlussfassung durch die Gemeindevertertung notwendig.
Finanz. Auswirkung
Bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss sich der Antragsteller verpflichten, sämtliche Kosten des Planverfahrens und der Erschließung zu übernehmen. Dieser hat die Übernahme der Kosten bereits zugesichert.
Es könnten Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden (Höhe unbekannt), ggfls. Einnahmen gem. § 6 EEG (bis zu 0,2 Cent/kwh).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,4 kB
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