Beschlussvorlage - VO/GV 15/23/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Bürgermeister eine neue Friedhofsbenutzungssatzung und darauf basierend eine neue Friedhofsgebührensatzung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt

Die derzeit geltende Friedhofsbenutzungssatzung der Gemeinde Hohenmocker  wurde bereits am 24.09.2008 durch die Gemeindevertretung beschlossen und durch die Bürgermeisterin  ausgefertigt. Da sich die Bestattungsarten und Grabmalmaße verändert haben, wurde die Anregung geäußert, über alternative Bestattungsformen nachzudenken  und die Satzung den neuesten gesetzlichen  Vorschriften und Bestattungsarten anzupassen. Dem entsprechend gab es bereits Besichtigungen des kommunalen Friedhofs in Hohenbrünzow um entsprechende Möglichkeiten auszuloten.

Bei Einführung neuer Bestattungsformen wird auch eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren erforderlich. Friedhofsgebühren sind Benutzungsgebühren im Sinne von § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und grundsätzlich kostendeckend zu kalkulieren; das heißt das Gebührenaufkommen soll die betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten des Friedhofs decken. Mehreinnahmen sind unzulässig. Unterdeckungen sind aus Gründen des öffentlichen Wohls möglich (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG M-V).  

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