Beschlussvorlage - VO/GV 20/22/083
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Abstandsforderung zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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09.11.2022
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28.02.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hatte sich in der Sitzung am 06.07.2021 mit der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Mecklenburgische Seenplatte – Eignungsgebiete für Windenergieanlagen befasst (siehe Vorlage Nr. 20/21/046) und beschlossen, an der Forderung nach einem Mindestabstand der Windenergieanlagen zu Wohnbebauung von 1.200m festzuhalten. Diese Forderung hatte die Gemeinde in der ersten Beteiligungsrunde (Beschluss Gemeindevertretung 28.04.2014, VO/GV 20/14/297) zur Teilfortschreibung des RREP aufgestellt.
Durch den Bürgermeister wird angeregt, diese Abstandsforderung zu überdenken und auf 1.000m zu reduzieren. Diesen Abstand hat auch der Planungsverband als Ausschlusskriterium vorgesehen.