Beschlussvorlage - VO/GV 20/22/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung hält an ihrer Forderung eines Abstandes von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung von 1.200 m nicht mehr fest. Der Abstand von 1.000m wird für ausreichend angesehen.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte sich in der Sitzung am 06.07.2021 mit der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Mecklenburgische Seenplatte – Eignungsgebiete für Windenergieanlagen befasst (siehe Vorlage Nr. 20/21/046) und beschlossen, an der Forderung nach einem Mindestabstand der Windenergieanlagen zu Wohnbebauung von 1.200m festzuhalten. Diese Forderung hatte die Gemeinde in der ersten Beteiligungsrunde (Beschluss Gemeindevertretung 28.04.2014, VO/GV 20/14/297) zur Teilfortschreibung des RREP aufgestellt.

 

Durch den Bürgermeister wird angeregt, diese Abstandsforderung zu überdenken und auf 1.000m zu reduzieren. Diesen Abstand hat auch der Planungsverband als Ausschlusskriterium vorgesehen.

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