Beschlussvorlage - VO/GV 18/23/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit der Bürgermeisterin eine neue Friedhofsbenutzungssatzung und darauf basierend eine neue Friedhofsgebührensatzung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt

Die derzeit geltende Friedhofsbenutzungssatzung der Gemeinde Utzedel wurde bereits am 17.12.2008 durch die Gemeindevertretung beschlossen und durch den Bürgermeister ausgefertigt. Aus der Gemeinde wurde die Anregung geäußert, über alternative Bestattungsformen nachzudenken. Dem entsprechend gab es bereits mehrere Besichtigungen der kommunalen Friedhöfe, um entsprechende Möglichkeiten auszuloten.

Bei Einführung neuer Bestattungsformen wird auch eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren erforderlich. Friedhofsgebühren sind Benutzungsgebühren im Sinne von § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und grundsätzlich kostendeckend zu kalkulieren; das heißt das Gebührenaufkommen soll die betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten der Friedhöfe decken. Mehreinnahmen sind unzulässig. Unterdeckungen sind aus Gründen des öffentlichen Wohls möglich (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG M-V).  

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