Beschlussvorlage - VO/GV 06/23/078
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung zur Überarbeitung der Friedhofsbenutzungssatzung und der Friedhofsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Nossendorf
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karena Wyrwich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Nossendorf
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Entscheidung
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09.05.2023
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Sachverhalt
Die derzeit geltende Friedhofsbenutzungssatzung der Gemeinde Nossendorf wurde bereits am 16.12.2008 durch die Gemeindevertretung beschlossen und durch den damaligen Bürgermeister ausgefertigt. Aus der Gemeinde wurde die Anregung geäußert, über alternative Bestattungsformen nachzudenken. Dem entsprechend gab es bereits mehrere Besichtigungen der kommunalen Friedhöfe, um entsprechende Möglichkeiten auszuloten.
Bei Einführung neuer Bestattungsformen wird auch eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren erforderlich. Friedhofsgebühren sind Benutzungsgebühren im Sinne von § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und grundsätzlich kostendeckend zu kalkulieren; das heißt das Gebührenaufkommen soll die betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten der Friedhöfe decken. Mehreinnahmen sind unzulässig. Unterdeckungen sind aus Gründen des öffentlichen Wohls möglich (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG M-V).
