Beschlussvorlage - VO/GV 16/23/090
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Überarbeitung der Friedhofsbenutzungssatzung und der Friedhofsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Kletzin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karena Wyrwich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kletzin
|
Entscheidung
|
|
|
15.06.2023
|
Sachverhalt
Die derzeit geltende Friedhofsbenutzungssatzung der Gemeinde Kletzin wurde bereits am 27.11.2008 durch die Gemeindevertretung beschlossen und durch den Bürgermeister ausgefertigt. Aus der Gemeinde wurde die Anregung geäußert, über alternative Bestattungsformen nachzudenken. Dem entsprechend gab es bereits mehrere Besichtigungen der kommunalen Friedhöfe, um entsprechende Möglichkeiten auszuloten.
Bei Einführung neuer Bestattungsformen wird auch eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren erforderlich. Friedhofsgebühren sind Benutzungsgebühren im Sinne von § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und grundsätzlich kostendeckend zu kalkulieren; das heißt das Gebührenaufkommen soll die betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten der Friedhöfe decken. Mehreinnahmen sind unzulässig. Unterdeckungen sind aus Gründen des öffentlichen Wohls möglich (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG M-V).