Beschlussvorlage - VO/GV 17/23/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan für die Realisierung eines Gewerbegebietes am Umspannwerk (Änderung Geltungsbereich in Bezug auf Flurstück 25/4, Flur 2, Gemarkung Siedenbrünzow.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Siedenbrünzow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siedenbrünzow
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Entscheidung
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20.06.2023
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Beschlussvorschlag
Der Aufstellungsbeschluss vom 22.11.2022 (VO/GV 17/22/047) wird wie folgt geändert:
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf dem Flurstück 25/4 nur bis zur neu vermessenen Grundstücksgrenze (ca. 30m südlich der derzeitigen Grenze).
Der neue Geltungsbereich ist als Anlage beigefügt.
Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist gem. §2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 22.11.2022 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Realisierung eines Gewerbegebietes am Umspannwerk (Flurstück 26, sowie teilweise 254 und 28, Flur 2, Gemarkung Siedenbrünzow) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekanntgemacht.
Dazu hat der Betreiber des Umspannwerkes, 50Hertz Transmission GmbH, eine Stellungnahme abgegeben und weist darauf hin, dass sich im Geltungsbereich zwei 380kv- und eine 220kv-Leitung befinden. 50Hertz plant zudem umfassende Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen, um das Stromnetz zukünftig flexibler und effizienter zu machen.
Dazu sind sowohl östlich als auch westlich des Umspannwerkes Erweiterungen geplant (siehe Auszug). Im südlichen Bereich ist der Errichtung einer Straße zum Verteilnetzbetreiber E.DIS Netz angedacht. Das Vorhaben wurde nach Aussage des Vorhabenträgers bereits am 14.07.2022 vor Ort vorgestellt.
Durch den Betreiber ist angedacht, für die geplanten Erweiterungen im August 2023 einen Antrag auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu stellen.
Dazu gab es am 06.06.2023 ein Abstimmungsgespräch.
Die östlich geplante Erweiterung fällt in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Windpark Siedenbrünzow“. Dieser setzt den Bereich als Fläche für Landwirtschaft fest. Hier könnte eine Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB möglich sein, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sein dürften und die Abweichung städtebaulich verträglich ist.
Im südlichen Bereich überschneidet sich die Planung von 50Hertz mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe“. Da die Planung aber noch kein fortgeschrittenes Planstadium erreicht hat (bislang nur Aufstellungsbeschluss), steht dies den Erweiterungsabsichten von 50Hertz grundsätzlich nicht entgegen.
Die Gemeinde sollte die Planung des Netzbetreibers jedoch zum Anlass nehmen und über den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes beraten. Auch ist im Bereich der Freileitungen ein Schutzstreifen von 50m einzuhalten, in welchem ein beschränktes Bau- und Einwirkungsverbot mit Nutzungs- und Höhenbeschränkungen besteht. In diesem Bereich könnten aber gegebenenfalls noch Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Es erscheint sinnvoll, den Geltungsbereich anzupassen. Die Gemeinde hatte den Geltungsbereich an der Flurstücksgrenze des Flurstücks 25/4 festgemacht.
Zwischenzeitlich wurde vom 50Hertz eine Teilfläche (ca. 30m Breite) dieses Flurstückes für die geplanten Erweiterungsmaßnahmen erworben (siehe Anlage). In diesem Bereich ist die Herstellung einer neuen Straße und Umzäunung vorgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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84,9 kB
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