Beschlussvorlage - VO/GV 48/23/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die Sondertilgung eines Modernisierungsdarlehens beim Landesförderinstitut M-V. Nach Einsatz der geplanten Kosten für das Darlehen aus dem Haushaltsjahr 2023 wird eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 27.800,00 € aus den liquiden Mitteln beschlossen.   

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde hat im Jahr 1996 ein Darlehen i.H.v. 272.000,00 DM für die Modernisierung von Wohngebäuden aufgenommen, wobei die Gemeinde jederzeit das Recht hat, eine Sondertilgung vorzunehmen. Dieses Darlehen umfasste die gemeindlichen Wohnungen in der  Rellyner Straße 30 + 32 (ehemals Dorfstraße 3 + 4) und in der Lindenstraße 17 + 19 + 21 (ehemals Dorfstraße 48 - 50). Im Jahr 2021 wurde das Objekt in der Lindenstraße veräußert. 

Das aktuelle Restkapital des Darlehens beträgt 34.946,26 €. Mit der Sondertilgung spart die Gemeinde   2.856,74 € an Zinsen und Nebenleistungen.

 

Nach erfolgter Tilgung wird die letzte Abrechnung von Zinsen und Verwaltungskosten für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Tilgungszeitpunkt erstellt. Die Kosten hierfür sind eingeplant.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushaltsplan 2023 wurden für dieses Darlehen 6.700,00 € Tilgung eingeplant. Die eingeplanten Kosten in 2023 für die Zinsen und Nebenleistungen für die zweite Jahreshälfte i.H.v. 500,00 € können ebenfalls für die Sondertilgung eingesetzt werden.

Daraus ergibt sich eine Differenz von 27.800,00 € als überplanmäßige Ausgabe.  

 

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