Beratung - VO/GV 73/23/063

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Vorhaben „Ausbau der Hafenanlage in Sommersdorf“ liegen folgende Genehmigungen und Stellungnahmen vor:

  1. Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (ssG) vom 24.02.2020 vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Stralsund für die Errichtung und Betreibung
  • der wasserseitigen Zufahrt einschließlich Ausbaggerung,
  • der zwei neuen Steinschüttmolen einschließlich Rückbau der vorhandenen Steinschüttmolen,
  • der Uferbefestigung des Hafenbeckens,
  • des Fahrgastschiffsanlegers und der Slipanlage in der Bundeswasserstraße Peenefluss und Kummerower See

und der 1. Nachtrag zur ssG vom 16.01.2023 für die Verlegung der Slipanlage und die Verlängerung der Frist zum Beginn der Ausübung bis zum 31.12.2023;

  1. Wasserverkehrsrechtliche Genehmigung gemäß § 6 (1) Punkt 1 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes vom 27.03.2023 vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE), Abteilung Wasserwirtschaft und Gewässerschutz, für
  • die Errichtung zwei neuer Steinschüttmolen,
  • die Erneuerung der Ufersicherung durch Errichten einer Ufereinfassung,
  • die Vertiefung des Hafenbeckens und der Fahrrinne,
  • die Errichtung und den Betrieb eines Anlegers für Fahrgastschiffe,
  • die Errichtung einer Slipanlage.
  1. Wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 02.06.2023 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt MSE für die Sedimententnahme zur Vertiefung des Hafenbeckens und der Fahrrinne;
  2. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 07.05.2019 mit dem Ergebnis, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung daher nicht erforderlich ist.
  3. Stellungnahme der zuständigen Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) in Rostock zur Beurteilung der Verwertbarkeit von Bodenmaterial gemäß den Sedimentuntersuchungen der Mischproben 1 – 4 vom 22.09.2022 mit dem Ergebnis, dass die Verwertung der Sedimente unter Beachtung der Anwendungsvorgaben durch Auf- oder Einbringen auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht erfolgen kann. Die Aufbringmenge erfolgt gemäß Vorschriften.

Die Naturschutzgenehmigung vom Landkreis MSE, Abteilung Naturschutz und Landschafts-pflege, wird in Kürze erteilt.

Die Genehmigung nach § 10 Straßen- und Wegegesetz für den Wendekreis, die Slipanlage und die befestigten Flächen wird beim Landkreis MSE, Abt. Kreisplanung, im Zuge der Ausführungsplanung eingeholt.

Der Gemeindevertretung wurde ein Hafengebäude am Standort des ehemaligen Umschlag-platzes vorgestellt, welchem sie positiv gegenübersteht. Um beide Projekte realisieren zu können, wurden im November 2022 notwendige Änderungen (Anpassen des Wendekreisels, der Bushaltestelle und der Stellfläche der FFW, Verlegen der Slipanlage und der nordöstlichen Bäume) in die vorhandene Planung eingearbeitet und den Genehmigungsbehörden angezeigt.

Im Mai/Juni 2023 wurde die Kostenberechnung anhand der vorliegenden Genehmigungen, der aktuellen Planung und der derzeitigen Marktpreise überarbeitet. Der neue Finanzierungs-plan und die restlichen geforderten Unterlagen wurden dem Landesförderinstitut zugesandt. Die Kostensteigerung ist erheblich. Die Tabelle stellt die neuen Kosten vom 05.06.2023 und zum Vergleich die Kosten vom 30.11.2022 dar:

 

 

05.06.2023

 

30.11.2022

Zuwendung

2.183.884,56 €

90 %

1.476,446,50 €

Eigenanteil

155.767,55 €

10%

77.163,32 €

Kofinanzierungshilfe

86.886,29 €

86.886,29 €

Gesamtkosten

2.426.538,40 €

100 %

1.640.496,11 €

 

Die Zuwendungsbescheide der Infrastrukturrichtlinie und der Kofinanzierungshilfe wurden telefonisch in Aussicht gestellt.

Aufgrund der Erhöhung der Baukosten werden sich auch die Honorarkosten für die Planung (Freianlagen und Ingenieurbauwerk) ab der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) erhöhen. Die Berechnungsgrundlage ist die Kostenberechnung vom 05.06.2023. Da die Freianlagen neu überplant wurden, entstehen dafür 50 % der Kosten für die Entwurfsplanung zusätzlich. Die Erhöhung der Planungskosten wird in einem Nachtrag zum Ingenieurvertrag zu vereinbaren sein.

Die Leistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 3) sind bereits im Dezember 2018 gemäß der anrechenbaren Kosten vom 23.11.2018 abgerechnet. 

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Finanz. Auswirkung

Die Gemeinde Sommersdorf hat von 2017-2022 bereits eine Summe von 141.711,40 € ausgegeben.

Planungskosten von ca. 11.525 € für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Freianlagen sowie die Genehmigungsplanung des Ingenieurbauwerkes sind noch offen.

Im Haushalt 2023 stehen unter dem Produktsachkonto 73/55201/09600000 Projekt W002 117.300 € (Planansatz + Ermächtigungen) zur Verfügung, so dass für den Eigenanteil 259.012 € vorhanden und damit auch die Gesamtfinanzierung bei positiven Zuwendungsbescheiden gesichert wären.

Nach Erhalt der Bescheide muss ein Nachtragshaushalt für die Baukosten und die Fördermittel erstellt werden.

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