Beschlussvorlage - VO/GV 06/23/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Kreis eine Absichtserklärung zu einem künftigen Ausbau der Kreisstraße MSE 52 mit folgendem Inhalt zuzusenden:

  • Der Ausbau der MSE 52 in allen Teileinrichtungen erfolgt durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Vorhabenträger.
  • Die Gemeinde übernimmt vorbehaltlich der Finanzierbarkeit (Eigenanteil und Fördermittel) den Anteil an den Kosten für Planung und Ausbau, der auf den Gehweg innerhalb der Ortsdurchfahrt Nossendorf entfällt
  • Erfolgt der Ausbau der Kreisstraße vollständig, also inklusive des Gehweges in der Ortsdurchfahrt Nossendorf durch den Landkreis, übernimmt die Gemeinde die Kreisstraße MSE 52 von Nossendorf nach Volksdorf bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 18 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in ihre Trägerschaft.

Für den Fall, dass der Landkreis auf die vorgenannte Absichtserklärung der Gemeinde mit Ablehnung erwidert, soll Folgendes vorgetragen werden (bitte in der Aufzählung ergänzen!):

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Sachverhalt

Der Zustand der Kreisstraße MSE 52 von Nossendorf über Volksdorf nach Annenhof war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Korrespondenz zwischen der Gemeinde und dem Landkreis als zuständigem Straßenbaulastträger. In der Gemeinde bestehen seit längerer Zeit Überlegungen, den Gehweg an der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße mit Fördermitteln zu erneuern. Die Aussichten für eine Zuweisung von Fördermitteln sind in den Fällen erhöht, in denen gleichzeitig auch die Fahrbahn erneuert wird. Wegen des maroden Zustands der Fahrbahn innerhalb der Ortsdurchfahrt Nossendorf wäre eine gleichzeitige Erneuerung sinnvoll.

Zuletzt hatte der Bürgermeister am 11.7.2022 ein Schreiben an den zuständigen Dezernenten des Landkreises, Herrn Fritz, gerichtet. Darin wurde dem Landkreis ein Gesprächsangebot unterbreitet. Dabei sollte es um einen kooperativen Ausbau der Kreisstraße (Gemeinde: Gehweg, Landkreis: Fahrbahn und alle anderen Bestandteile des Straßenkörpers gehen. Zusätzlich wurden Gespräche über eine zukünftige Baulastträgerschaft der Kreisstraße nach ihrem vollständigen Ausbau angeboten. Da es auf dieses Schreiben keine konkrete Reaktion gab, wurde mit Schreiben des Bürgermeisters vom 2.2.2023 das Gesprächsangebot wiederholt.

Im Ergebnis dieses zweiten Schreibens kam es dann am 10.5.2023 zu einem Gespräch zwischen dem Landkreis (Herrn Fritz, Herrn Schütt), dem Bürgermeister und der Verwaltung (Herrn Schröder, Frau Kruse). In diesem Gespräch wurden die gegenseitigen Auffassungen ausgetauscht. Durch Gemeinde wurde der Wunsch geäußert, dass man im Zuge eines zeitnahen Ausbaus der Kreisstraße durch den Landkreis gerne mit einer Sanierung des eigenen Gehweges in der Ortslage Nossendorf auf die Maßnahme des Landkreises „aufsatteln“ würde und zwar nach einem Modell, wie es bereits im Amtsbereich gehandhabt wurde (Kreisstraße in Leistenow): Dabei würde der Landkreis als Bauherr zunächst sowohl Fahrbahn als auch den Gehweg ausbauen und die Kosten für den Ausbau des Gehweges der Gemeinde in Rechnung stellen. Vorteile eines solches Vorgehens wären, dass Planung und Baudurchführung in einer Hand lägen und sich unterschiedliche Planungsbüros und Baufirmen nicht ständig koordinieren und abstimmen müssten.

Die Landkreisvertreter ihrerseits haben den Vorschlag der Gemeinde zunächst abgelehnt und stattdessen vorgeschlagen, die Gemeinde könne ja die gesamte Straße mit allen Teileinrichtungen (also auch diejenigen, die der Baulast des Landkreises unterliegen wie Fahrbahn, Straßenentwässerung usw.) ausbauen und die Mehrkosten für alles, was nicht dem Gehweg zuzuordnen ist, dem Landkreis in Rechnung stellen. Begründet wurde dies damit, dass man beim Landkreis nicht genügend personelle Kapazitäten habe, um das Projekt zu realisieren.

Dies wurde wiederum von Seiten des Bürgermeisters und der Verwaltung abgelehnt mit der Begründung, ein solches Vorgehen würde der unterschiedlichen Verwaltungskraft von Landkreis und Amt nicht gerecht. Hinzu kommt, dass mit einer Sanierung der Straße finanziell und koordinativ ein wesentlich größerer Anteil auf den Landkreis entfallen würde und schon aus diesem Grund eine Durchführung der Maßnahme auf alleinige Verantwortung der Gemeinde unverhältnismäßig sei.

Seitens des Amtes und des Bürgermeisters wurde dann der Vorschlag ins Spiel gebracht, die Kreisstraße nach einem vollständigen Ausbau als Gemeindestraße in die Baulastträgerschaft der Gemeinde zu übernehmen, was zunächst kein grundsätzliches Einlenken der Landkreisvertreter auslöste.  

Die Landkreisvertreter hatten am Ende des Gesprächs um eine Absichtserklärung zu einem möglichen zukünftigen Ausbau der Kreisstraße MSE 52 erbeten.

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Finanz. Auswirkung

Die Absichtserklärung selbst hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen. 

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