Beschlussvorlage - VO/GV 70/23/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zum Medienentwicklungsplan der Gemeinde für die Grundschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Schönfeld
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Doris Mamerow
- Beteiligt:
- Finanzen; Bau- und Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schönfeld
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Entscheidung
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29.08.2023
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Sachverhalt
Im Rahmen des Förderungsprogramms zur Digitalisierung der Schulen in M-V erhält die Gemeinde Schönfeld 68.310,00 Euro Fördermittel für eine bessere digitale Ausstattung in der Grundschule.
„In ihrer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung haben Bund und Länder festgelegt, welche Investitionen sie als Förderung der schulischen Infrastruktur definieren. Dazu gehören:
- der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden,
- schulisches WLAN,
- fest installierte Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln und Smartboards),
- digitale Arbeitsgeräte (z. B. VR-Brillen, Dokumentenkameras, Mikroskope mit PC-Anschluss),
- schulgebundene mobile Endgeräte (nur bedingt förderfähig),
- investive Begleitmaßnahmen, wie Planung, Beschaffung und Aufbau, sowie für die professionelle Installation digitaler Infrastrukturen.“
Quelle: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Schule/Digitalisierung/DigitalPakt-Schule/
Voraussetzung für den Abruf der Fördermittel sind das Medienbildungskonzept (MBK) und der MEP der Grundschule. Das MBK wurde durch die Schule in Zusammenarbeit mit dem Schulamt erarbeitet und ist bereits am 24.06.2022 in der Schulkonferenz beschlossen worden und durch die Behörden genehmigt. Der MEP ist durch die Gemeinde zu erarbeiten, auf der Grundlage des MBK und von der Gemeindevertretung des Schulträgers zu beschließen. Der MEP ist in Zusammenarbeit mit dem Amt Demmin-Land und dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern erstellt worden. Die Folgekosten im MEP sind Schätzwerte, da noch keine konkreten Erfahrungswerte, wie z. B. für die Wartung der Geräte, vorliegen. Im MEP ist die Service- und Wartungsfirma noch nicht eingetragen, da in der heutigen Sitzung dazu erst ein Beschluss gefasst wird. Der Name der Firma wird dann eingetragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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995,5 kB
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