Beratung - VO/GV 20/23/129

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bauausschussvorsitz, Herr Nikelski, hat beantragt, dass das Amt eine Protokollführung zum Sitzungstermin entsendet. Dem ist eindeutig und klar sowohl von der Amtsvorsteherin als auch vom Leitenden Verwaltungsbeamten eine Absage erteilt worden. Ein Rechtsanspruch darauf exisiert nicht. 

Gem. § 36 Abs. 7 i.V.m. § 29 Abs. 8 der Kommunalverfassung ist vorgegeben, dass über jede Sitzung eine Niederschrift zu fertigen ist. Dazu bietet das Amt ein jeweils vorbereitetes Worddokument an, welches dann vor Ort ausgefüllt werden kann. In § 13 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung ist geregelt, dass die Niederschrift zur nächsten Sitzung vorliegt und vom Gremium gebilligt wird. 

Für die Ansetzung einer Sitzung ist es erforderlich, dass die Niederschrift vorliegt. Derzeit (Stand 11.08.2023) liegt dem Amt keine Niederschrift der Sitzung am 23.05.2023 vor. Somit kommt der Bauausschuss seiner Verpflichtung zur Erstellung einer Niederschrift über die letzte Sitzung  nicht nach. Es ist zu beraten, wie mit dieser Untätigkeit umgegangen werden soll. Folgende Optionen sind z.B. denkbar:

- Abberufungsbeschluss einzelner/aller Ausschussmitglieder

- Auflösung Bauausschuss durch Änderung der Hauptsatzung

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