Beschlussvorlage - VO/GV 30/23/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Beggerow für die Haushaltsjahre 2023/2024 gem. der Anlagen.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Beggerow hat für die Haushaltsjahre 2023/2024 eine Doppelhaushaltssatzung erlassen. Gem. § 48 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Haushaltssatzung bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. Aufgrund nicht geplanter Investitionen hat die Gemeinde gem. § 48 Absatz 2 Nummer 3 und 4 KV M-V unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Gem. § 48 Absatz 1 KV M-V gelten die Bestimmungen zur Haushaltssatzung entsprechend.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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