Beschlussvorlage - VO/GV 30/23/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Dorfstraße in Buschmühl über die gesamte Länge bis zum Augraben und wird Fördermittel beantragen, wenn die Finanzierung gesichert ist.

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Sachverhalt

Die Gemeinde stellte 2022 wiederholt einen Fördermittelantrag für den Ausbau der Dorfstraße in Buschmühl auf der Grundlage der überarbeiteten Kostenberechnung vom 24.08.2021 vom Ingenieurbüro Teetz einschließlich der Kostenerhöhung für 2022. Der Antrag wurde auf die Warteliste für 2024/25 gesetzt.

In einem Schreiben vom Landkreis wurde darauf hingewiesen, dass die beantragten Mittel für das gesamte Vorhaben in dieser Höhe wahrscheinlich nicht zur Verfügung stehen werden, da erfahrungsgemäß für die begrenzten Mittel der Dorferneuerung bei der Bewilligungsbehörde zahlreiche Anträge gestellt werden. Infolgedessen wurde die Prüfung der Maßnahme auf einzelne Bauabschnitte oder die Aufteilung in verschiedene Haushaltsjahre angeregt. Da zusätzlich die Förderperiode der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) zum 31.12.2025 endet, sind beim Zuwendungsgeber finanzielle und zeitliche Zwänge zu beachten.

Die Baumaßnahme wurde bereits über zwei Jahre geplant, da die GKU nach wie vor beabsichtigt im Zuge des Vorhabens die Trink- und Schmutzwasserleitungen sowie die Hausanschlüsse zu erneuern. Die jahresweise aufgeteilte Zuwendung wird in dieser Förderperiode dennoch als zu hoch angesehen.

Bei der Aufteilung in zwei Bauabschnitte (BA) gilt es zu beachten, dass der erste Abschnitt bis zum Tiefpunkt der Entwässerung führen muss. Dieser befindet sich lt. Planung ca. 50 m vor der Nr. 15/16 (Gebäude vor der Kurve zum Augraben). Die Gesamtausbaulänge der Straße vom 586 m würde sich dann in den ersten BA mit 378 m einschließlich Entwässerung und den zweiten BA mit 208 m aufteilen. Da sich der Großteil der Anliegergebäude im ersten BA befindet, sollte in die Überlegungen einbezogen werden, dass der zweite BA an Priorität in der Gemeinde und beim Fördermittelgeber verlieren und eventuell nie ausgeführt werden könnte.

Zur Kostenverringerung könnte die Straße eventuell auch nur bis einschließlich Kurve zum Augraben ausgebaut und das Kopfsteinpflaster der letzten 100 m lediglich repariert werden. Der grundhafte Ausbau dieses Abschnittes wird damit aber nicht durchgeführt.

Das wären zwei Varianten, um die Fördermöglichkeit zu erhöhen. Die Gemeinde kann darüber beraten und sich positionieren.

Die Planung müsste je nach Wunsch geändert und teilweise neue Genehmigungen eingeholt werden. Zusätzliche Auflagen durch neue Genehmigungen führen ebenfalls zur Kostensteigerung. Weiterhin erhöhen sich die Ingenieurkosten für die Umplanung, die neue TÖB-Runde und die Genehmigungseinholung.

Bleibt die Genehmigungsplanung bestehen, wird die Kostenberechnung aktualisiert.

Der Eigenanteil für das Vorhaben erhöhte sich in diesem Jahr, weil die Gemeinde nur noch eine Förderung von maximal 75 % beantragen kann, da Rubikon aktuell eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit (gelb) und nicht mehr die gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit (orange) aussagt. Im letzten Jahr war mit der gefährdeten dauernden Leistungsfähigkeit ein Antrag auf maximal 90 % Zuwendung möglich.

Der Gemeinde stehen im Augenblick nicht ausreichend finanzielle Mittel für den Eigenanteil der Baumaßnahme zur Verfügung. Daher dient der Sachverhalt zur Beratung oder zur Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen. Auf alle Fälle werden bei entsprechender Haushaltslage und neuer Förderperiode der ILERL wieder Fördermittel beantragt.

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Finanz. Auswirkung

Da der Förderungssatz von 90 % auf 75 % gesunken ist, ist aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Haushaltsplanung inklusive des Nachtragshaushaltes eine Finanzierung des erhöhten Eigenanteils in 2024 aus derzeitiger Sicht nicht mehr möglich. Eine erneute Beurteilung der Sicherung des Eigenanteils muss dann in den kommenden Haushaltsplanjahren und nach Beratung des weiteren Umgangs mit der Baumaßnahme vorgenommen werden.

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