Beschlussvorlage - VO/GV 73/23/065
Grunddaten
- Betreff:
-
Antragstellung auf Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sommersdorf
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jörg Puchert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sommersdorf
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Entscheidung
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16.10.2023
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Sachverhalt
Klimaschutz, Energiemangellage, Bau und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und PV-Anlagen sind derzeit wichtige Themen mit denen sich die Gemeindevertretungen vor Ort auseinandersetzen müssen.
Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren zum Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Das überarbeitete Wärmeplanungsgesetz soll durch eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) begleitet werden, welche die Wärmepläne in der Bauleitplanung aufgreifen. Ursprünglich war eine kommunale Wärmeplanung für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern nicht vorgesehen. Herr Minister Pegel hat in seinem Schreiben vom 19.07.2023 angemerkt, dass er nicht von einer Befreiungsgrenze ausgeht. Er empfiehlt eindringlich die Antragstellung auf Förderung noch in diesem Jahr, Grund: aktuell hohe Förderquoten.
Der kommunale Wärmeplan erarbeitet in 12 Monaten unter Einsatz externer Dienstleister eine örtliche Strategie für die Zukunft. In die Erarbeitung werden alle interessierten Einwohner, Betriebe etc. einbezogen. An dieser Strategie können sich dann alle Gebäudeeigentümer mit ihren Entscheidungen zur Wärmeversorgung ausrichten. Für die Erstellung von Wärmeplänen sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt werden, die bei Netzbetreibern sowie aus Registern und Datenbanken erhoben werden. Eine Auskunftspflicht für Bürgerinnen und Bürger soll grundsätzlich nicht bestehen. Die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten, insbesondere werden Verbrauchsdaten anonymisiert erhoben. Eine Weiterverwendung der Daten für andere Zwecke soll nicht möglich sein. Erst wenn die Wärmeplanungen der Kommunen vorliegen und auch klar ist, wo künftig Fernwärme genutzt werden kann, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputt geht.
Nach der Kommunalrichtlinie wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne gefördert. Bis zum 31.12.23 für finanzschwache Gemeinden bis 100%, für den Rest bis 90 %. Danach sinkt die Förderung (vorausichtlich 60-80%).
Um kleine Gemeinden nicht zu überfordern, plant das Bauministerium für sie vereinfachte Verfahren. Benachbarte Kommunen sollen zusammenarbeiten und gemeinsame Pläne erstellen können. Außerdem können vorab Gebiete benannt werden, in denen es sehr wahrscheinlich kein Wärme- oder Wasserstoffnetz geben wird. Hier gelten dann reduzierte Anforderungen an die weitere Wärmeplanung. Neue Daten von den Bürgern brauchen die Behörden nicht. Eine gemeinsame Antragstellung von Nachbargemeinden mit vergleichbarer Finanzkraft auf Förderung erscheint daher sinnvoll. Dieses geschieht über Kooperations-Vorhaben, es wird vorgeschlagen, die Federführung dem Amt zu übertragen. Für Sommersdorf bietet sich eine gemeinsame Antragstellung mit den Gemeinden Borrentin, Hohenbollentin und Schönfeld an. Das würde nach Auswertung Rubikon nach jetzigem Stand auf eine 100%-Förderung hinauslaufen. Für eine entsprechende Antragstellung wird die Beschlussfassung benötigt.
Hinweis: Die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans ist nicht Bestandteil der Förderung. Die kommunale Wärmeplanung wird mit dem geplanten Gebäudeenergiegesetz verzahnt. Erst wenn in einer Kommune eine Wärmeplanung vorliegt, soll die Pflicht gelten, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,1 kB
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