Beschlussvorlage - VO/GV 73/23/066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt zur Zielerreichung des papierlosen Sitzungsdienstes in der kommenden Wahlperiode:

Das Amt Demmin-Land beschafft jedem Mitglied der Gemeindevertretung auf Kosten der Gemeinde ein neues Tablet. Das Tablet verbleibt im Eigentum der Gemeinde und wird dem entsprechenden Gemeindevertreter zur Nutzung übergeben. Die Wahl des Endgeräts trifft die Gemeinde nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

oder

Die Gemeinde Sommersdorf zahlt einen Zuschuss in Höhe von _________ an jedes Mitglied der Gemeindevertretung. Das Endgerät ist Eigentum der Mitglieder.

oder

Die Gemeinde Sommersdorf stellt keine Endgeräte für den papierlosen Sitzungsdienst zur Verfügung und zahlt keinen Zuschuss.

(unzutreffendes bitte streichen)

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Sachverhalt

Seit 2019 setzt die Amtsverwaltung für den Sitzungsdienst die Software ALLRIS ein. Diese ermöglicht ein nahezu komplett papierloses Arbeiten. Viele Gemeindevertreter nutzen zur Vorbereitung der Sitzungen den elektronischen Zugang. Dennoch ist festzustellen, dass immer noch sehr viel Papier gedruckt werden muss, vor allem wenn ein Haushalt oder Jahresabschluss zu beschließen ist. Der hohe Papierverbrauch und der Versendungsaufwand ist u.a. aus Kosten-und Klimaschutzgründen nicht mehr zu vertreten. Die Netzabdeckung dürfte demnächst überall im Amtsgebiet gut genug ausgebaut sein.

 

Im Jahr 2024 stehen Kommunalwahlen an, die neuen Gemeindevertretungen sollten aus Sicht der Amtsverwaltung direkt zur elektronischen Arbeitsweise motiviert werden. Die bisherige Praxis des Einladungsversandts per Post soll entfallen. Zielsetzung ist, dass für den Sitzungsdienst kein Papier mehr bedruckt wird, auch nicht auf heimischen Druckern. Sämtliche Beschlussvorlagen und Niederschrifrten sind auch künftig stets einsehbar. Alle Gemeindevertretungen werden gebeten, sich zur Zielsetzung und dessen Umsetzung Gedanken zu machen, wie zukünftig der papierlose Sitzungsdienst unterstützt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel werden je nach Entscheidung unter 11200 oder 11300 in die Gemeindehaushalte eingestellt.

 

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