Beschlussvorlage - VO/GV 73/23/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2020, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.
  2. Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 15.854,03 € wird beschlossen.
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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 20.07.2023 den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Sommersdorf zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme: 3.706.000,39 EURO

 

Das Jahresergebnis 2020 vor Veränderung der Rücklagen: -17.643,47 EURO

 

Das Jahresergebnis 2020 nach Veränderung der Rücklagen: 0,00 EURO

 

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen wurde ein Betrag von 15.854,03 EURO.

 

Dieser wurde als Sonderposten aus Zuwendungen für das Projekt Hafenausbau verbucht. Somit kann der Fehlbetrag der Abschreibungen durch die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten in den Folgejahren verringert werden.

 

Aus der allgemeinen Kapitalrücklage wurde ein Betrag von 17.643,47 EURO entnommen.

 

Die Finanzrechnung weist 2020 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 23.596,58 EURO aus.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2020 ein Zahlungsmittelbestand von 257.322,95 EURO.

Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sommersdorf zum 31. Dezember 2020 zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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