Beschlussvorlage - VO/GV 73/23/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Gerd Müller für das Haushaltsjahr 2020.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 20.07.2023 geprüft. Er hat das Ergebnis in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die entsprechenden Unterlagen sind der Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2020 beigefügt. Es gab keine Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Gerd Müller für das Haushaltsjahr 2020 zu empfehlen. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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