Beschlussvorlage - VO/GV 20/23/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borrentin beschließt, max. 7 Linden als Ersatz für die 4 Kastanien (Baum Nr.33,34,35,36) in der Dorfstraße in Pentz zu pflanzen. Das tatsächliche Auftragsvolumen darf dabei den Betrag von 5.000 € nicht überschreiten.

Eine überplanmäßige Ausgabe unter 54100.52330000 i.H.v. 5.000 € wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Durch den Bürgermeister wurde angeregt, für die vier gefällten Kastanien vor dem Grundstück Pentz 13, deren Fällung aufgrund einer in Eigenleistung nicht fach- und sachgerecht vorgenommenem Kroneneinkürzung (gekröpft) notwendig geworden war, Ersatzpflanzungen von Linden vorzunehmen. Des Weiteren hat der Bürgermeister angeregt, die vorhandene Allee mit Linden aufzufüllen und zu erweitern.

Für wie viele Bäume an diesem Standort Platz ist, müsste vor Ort zunächst noch ermittelt werden.

Der Einzelpreis pro Baum mit Pflanzung und drei jähriger Pflege beträgt nach Schätzungen der Verwaltung zirka 800€ Netto (Kostenschätzung anhand früherer Vergaben). Nach Schätzungen des Bürgermeisters belaufen sich die Kosten je Baum dagegen auf zirka 650 €.

Der Bürgermeister schlägt vor, in diesem Jahr insgesamt sieben Bäume zu pflanzen. Auf diese sieben Bäume bezieht sich diese Beschlussvorlage.

 

Weitere 13 Bäume solle im nächsten Haushaltsjahr vor Ort gepflanzt werden. Hierfür wird die Durchführung eines Vergabeverfahren erforderlich werden.

 

Der Haushaltsansatz für Baumpflanzungen/-pflegemaßnahmen ist bereits überschritten. Es wäre eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.

 

Aufgrund diverser Haushaltsüberschreitungen wird durch die Verwaltung empfohlen, die Ersatzpflanzung erst im nächsten Jahr vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Haushaltsansatz für die Baum- und Heckenpflege ist in diesem Haushaltsjahr bereits überschritten worden. Aus diesem Grund ist eine überplanmäßige Ausgabe notwendig. Die Deckung erfolgt zum Teil aus dem Produkt 57100 (AGH-Stützpunkt) Sachkonto 56290000 ( Inanspruchnahme von Rechten und Diensten) i.H.v. 1.200 €, da der Bundesfreiwilligendienst ausgelaufen ist und dieser Ansatz nicht mehr benötigt wird. Weiterhin stehen auch noch Mittel in der Unterhaltung der Friedhöfe zur Verfügung. Inwiefern diese für die o.g. Maßnahme verwendet werden können, muss noch mit der Sachbearbeiterin abgestimmt werden und kann zum Sitzungstermin nachgereicht werden. Andernfalls muss die Deckung der verbleibenden überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 3.800 € aus den liqiuden Mitteln erfolgen.

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