Beschlussvorlage - VO/GV 51/23/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme zum Ausbau des Weges „Am See“ bei abgesicherter Gesamtfinanzierung ohne Fördermittel. Die finanziellen Mittel in Höhe von etwa 470.000 € werden in den Haushalt 2024/2025 eingestellt.

 

Oder

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme zum Ausbau des Weges „Am See“ unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt nach abgesicherter Gesamtfinanzierung.

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Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt den Weg „Am See“ über eine Länge von etwa 600 m und bis zu einer Breite von 4,50 m auszubauen. Das gesamte gemeindliche Wegeflurstück mit der Bezeichnung 142/1 der Flur 2 ist etwa 900 m lang und endet am Kummerower See. Der derzeit unbefestigte sonstige Weg soll in Pflasterbauweise befestigt werden. Bei der Planung sollten entsprechende Entwässerungsanlagen berücksichtigt werden. Für die Planung und Erstellung der Unterlagen zur Beantragung der Genehmigung gemäß § 10 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz M-V ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich. Nach vorläufiger Kostenschätzung sollten für den Wegeausbau finanzielle Mittel in Höhe von etwa 470.000 €, davon etwa 400.000 € Baukosten, 60.000 € für die Planung und Bauüberwachung, sowie 10.000 € für weitere Baunebenkosten wie Vermessung, Baugrunduntersuchungen und Kontrollprüfungen, in den Haushalt 2024/2025 eingeplant werden. Als Zuwendungsmöglichkeit kommt eine Förderung in Höhe von mindestens 65 % aus der integrierten ländlichen Entwicklung in Betracht, bei der die Antragsunterlagen mit vollständiger Genehmigungsplanung bis zum 31.08. eines Jahres einzureichen sind. Da jedoch die Mittel für Erneuerung von Verkehrsanlagen zugunsten der Förderung anderer Infrastruktureinrichtungen reduziert wurden, und für den betreffenden Weg gemäß den Projektauswahlkriterien für Vorhaben nach der ILERL MV kein hoher Punktwert zu erwarten ist, kann zu den Förderaussichten derzeit keine Aussage getroffen werden. In der Regel werden die nicht positiv beschiedenen Anträge dann auf eine Warteliste gesetzt. Sollte die Gemeinde die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme selbst übernehmen können, wäre die Durchführung der Baumaßnahme nach Vorlage aller Genehmigungen in 2025 denkbar.

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Finanz. Auswirkung

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keinen Haushaltsplan für 2024 und 2025, so dass noch nicht abgeschätzt werden kann, ob die finanziellen Mittel ohne Fördermittel ausreichen werden. Wenn die Mittel nicht ausreichen, muss die Gemeinde einen Kredit beantragen. Ein Kredit ist genehmigungspflichtig durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde. Zu berücksichtigen ist, dass die Zinssätze steigen. Wir gehen derzeit von einem Zinssatz von über 5 % pro Jahr aus. Die Gemeinde müsste in den Folgejahre sowohl die Zinsen als auch die Tilgungsraten bezahlen.

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