Beschlussvorlage - VO/GV 16/23/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 fest.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 05.10.2023 den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Kletzin zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme: 5.370.222,56 EURO

 

Das Jahresergebnis 2019 vor Veränderung der Rücklagen: - 46.132,05 EURO

 

Das Jahresergebnis 2019 nach Veränderung der Rücklagen: 21.023,61 EURO

 

Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen war nicht notwendig.

 

Die Finanzrechnung weist 2019 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -3.886,20 EURO aus.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2019 ein Zahlungsmittelbestand von 1.304.328,26 EURO

Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben. (Der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt gehen auf.)

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kletzin zum 31. Dezember 2019 zu empfehlen.

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Anlagen

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