Beratung - VO/GV 16/23/101

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Anpassung  der Friedhofssatzung ist es nötig, mögliche neue Bestattungsarten, die in die heutige Zeit passen, auszuwählen.

Viele Bürger lassen sich auf Grund der wenigen Möglichkeiten der veralteten Satzung nicht ortsnah beisetzen. Mit der Aufnahme der deutschen Friedhöfe in das UNESCO Weltkulturerbe haben wir als Friedhofsträger noch eine zusätzliche Aufgabe erhalten: den Erhalt und die Belebung des Friedhofswesens .“Die Friedhofskultur prägt unser Leben und unser Selbstbild mit.  Ihre Identitätsstiftende Kraft reflektiert die Leistungen unserer Vorfahren sowie auch die Geschichte und Struktur unserer Gesellschaft.“

 Die Aufstellung der verschiedenen Möglichkeiten ist als Information zu verstehen, was so auf anderen gut frequentierten Friedhöfen  angeboten wird.
Der Friedhof Ückeritz bietet großes Potenzial  auch als "Waldfriedhof" beworben zu werden.

Der Friedhof Pensin bietet schöne Flächen für Urnenrasengräber (Pflegelose Bestattungsart).

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Anlagen

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