Beschlussvorlage - VO/GV 82/23/093

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Verchen“ (Stand: Juli 2023) einschließlich Begründung wird gebilligt. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, erfolgen. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 

2. Bürgermeister und Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen hinsichtlich des Durchführungs- und Erschließungsvertrages ermächtigt

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 19.09.2022, TOP 6.4, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Realisierung eine Freiflächen-Photovoltaikanlage beschlossen.

 

Zur Verfahrensbeschleunigung wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren dem Planungsbüro übertragen. Dieses fertigte dafür einen entsprechenden Vorentwurf der Planung.  Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 17.04. – 16.05.2023 durch Auslegung des Vorentwurfes in der Amtsverwaltung statt. Stellungnahmen sind nicht abgegeben worden.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist ebenfalls erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag beigefügt. Notwendige Änderungen sind in den Entwurf eingearbeitet worden.

 

Auf der Grundlage des Entwurfes soll nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB sowie die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Ein solcher enthält einen Vorhaben- und Erschließungsplan des Investors, einen Durchführungs- und Erschließungsvertrag und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung. Der Vorhabenträger muss sich im Durchführungs- und Erschließungsvertrag zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen und Tragung der Kosten verpflichten. Der Vertrag ist zwingend vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen.

 

In der Anlage sind neben dem Abwägungsvorschlag die vollständigen Entwurfsunterlagen beigefügt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Kosten des Verfahrens trägt der Investor.

Reduzieren

Anlagen

Loading...