Beschlussvorlage - VO/GV 82/23/096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt für die Maßnahme „Modernisierung und Umbau des Gemeindehauses zur Freizeit- und Begegnungsstätte“ in Verchen einen Fördermittelantrag über die ILERL M-V beim Landkreis MSE oder anderen Programmen zu stellen.

Das Vorhaben wird ausgeführt, wenn die Gemeinde einen positiven Bescheid zur Förderung erhält und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Verchen plant das Vorhaben „Modernisierung und Umbau des Gemeindehauses zur Freizeit- und Begegnungsstätte“ in Verchen.

Der ehemalige Landmarkt ist inzwischen verpachtet und steht somit für die Schaffung einer Freizeit- und Begegnungsstätte nicht mehr zur Verfügung. Das Gemeindehaus befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Die Bestandszeichnungen Lageplan, Grundrisse Erd- und Dachgeschoss sowie Querschnitt liegen vom Zeichenbüro Gries aus Meesiger vor.

Folgende Leistungen wurden für die Maßnahme vorgeschlagen:

  1. Neuer eingeschossiger Anbau mit Flachdach am rechten Giebel
  • zur Vergrößerung des Saales nutzbar für ca. 60 bis 70 Personen einschließlich beweglicher Raumtrennwand und Akustikdecke;
  • für den Bau von WC-Räumen im EG für Damen, Herren und barrierefrei
  • und den Bau einer überdachten Terrasse;
  1. Umnutzung des Bürgermeisterbüros und des Beratungsraumes in eine Einkaufs-möglichkeit und zugehöriger Nebenraum mit separatem Eingang;
  2. Barrierefreier Haupteingang mit Rampe;
  3. Erneuern des seitlichen Treppenpodestes;
  4. Nutzung des Dachgeschosses als Jugendzentrum – nur Instandsetzungsarbeiten wie Maler- und Elektroarbeiten notwendig;
  5. Erforderliche Baugewerke wie Maurer-, Beton-, Dachdecker-, Elektro-, Putz-, Tischler-, Maler-, Bodenbelagsarbeiten und andere werden für den Um- und Neubau benötigt;
  6. Verbesserung der Wärmedämmung der Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und dem Einbau neuer Fenster;
  7. Verbesserung der Energieeffizienz mit stromsparender Beleuchtung;
  8. Einbau einer neuen Heizung gemäß der noch zu erarbeitenden kommunalen Wärmeplanung;
  9. Schaffung von Parkplätzen;
  10. Gestalten der Außenanlagen;

Die vorgesehenen Punkte können beraten, ergänzt und geändert werden.

Für das Bauvorhaben können Fördermittel über die Richtlinie ILERL M-V zum 31.08. jeden Jahres mit Planungsunterlagen (Nutzungskonzept, detaillierte Kostenberechnung, Erläuterungsbericht, Planungszeichnungen u. a.) beantragt werden.

Die Vergabe von Planungsleistungen zur Erarbeitung der Unterlagen wird vorab notwendig.

 

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Finanz. Auswirkung

Als Gesamtkosten werden überschlägig 250.000 € angenommen.

Bei einem Förderungssatz von derzeit 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben würde sich dann folgende Finanzierung ergeben:

250.000 € Gesamtkosten

187.500 € Zuwendung

62.500 € Eigenanteil

 

Nachdem zunächst die Vorplanung vorgenommen worden ist und überschlägige Gesamtkosten herausgearbeitet worden sind, muss in der Gemeindevertretung das Vorhaben nochmals genauer bestimmt und vor allem die Finanzierung dessen erarbeitet werden.

 

Die Kosten für die Genehmigungsplanung i. H. v. 30.000 € werden bei der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.

 

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