Beschlussvorlage - VO/GV 70/23/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die komplette Erneuerung des Fußbodens im notwendigen Flur 4 und 5 in dieser Baumaßnahme nicht aufzunehmen und durchzuführen.  

 

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Sachverhalt

Am 24.08.2023 wurde ein Fördermittelantrag für die Innensanierung der Grundschule Schönfeld über die ILERL M-V beim Landkreis gestellt. Die Kosten wurden vom Bauamt anhand von Erfahrungswerten geschätzt. Eine Nachreichung der Kosten und zusätzlicher Leistungen erfolgte am 23.10.2023.

Folgende Leistungen sind geplant:

  1. Einbau von Akustikdecken in den Klassenräumen und Fluren des Schulgebäudes
  2. Erneuerung des Fußbodens im notwendigen Flur (Terrazzoplatten und Unterbau ausbauen, neuen Fußbodenaufbau und -belag herstellen)
  3. Einbau von F-30 Decken im notwendigen Flur
  4. Rückbau Fenster und Brüstung, Beiputz, neues Fenster-Tür-Element als ersten Rettungsweg
  5. Oberlichter verschließen
  6. Neue Fensterelemente im Sekretariat, Schulleiter- und Lehrerzimmer
  7. Malerarbeiten sowie tlw. Bodenbelagsarbeiten in den Klassenräumen, Sekretariat, Schulleiter- und Lehrerzimmer sowie in den Fluren
  8. Teilweise Erneuerung der Elektroinstallation sowie Erneuerung der Beleuchtung mit effizienten LED-Leuchten
  9. Umsetzung des Medienbildungskonzeptes: Verlegen der Netzwerkkabel zu den WLAN access-points, Einbau der access-points und ein Datenverteilerschrank
  10. Komplette Erneuerung der Trinkwasserleitung bis zu den Waschbecken in den Klassenräumen, tlw. Austausch von Heizkörpern und Waschbecken
  11. Herstellen von Trennwand mit Tür im Flurbereich zur Lärmreduzierung
  12. Herstellen einer Garderobe und eines zukünftigen barrierefreien WC´s im Flur 1 und 2 im Trockenbau
  13. Rückbau der Einbauschränke im Flur 3, Schaffung eines Elektro-Anschluss-Raumes mit F-30 Wand und eines Putzmittelraumes
  14. Anbau von Verdunklungsrollos in Klassenräumen und Lehrerzimmer

Der Grundriss mit eingetragenen Maßnahmen kann im Amt eingesehen werden.

Zusätzlich zu den im September beantragten Leistungen wurden vom Planer aus Brandschutzgründen die Punkte 3, 4, 5 und 13 notwendig. Im Sekretariat, Schulleiter- und Lehrerzimmer können die Fenster derzeit nur angekippt werden. Mit neuen Fenstern (Pkt. 6) wird der zweite Rettungsweg hergestellt.

Der Raum für ein zukünftiges barrierefreies WC wurde vorsorglich vom Planer vorgeschlagen.

Die Erneuerung des Fußbodens im notwendigen Flur, Punkt 2, wurde auf Wunsch des Bauherrn aufgenommen. Hierzu sollte die Gemeinde unbedingt bedenken:

  • Der vorhandene Belag aus Terrazzoplatten liegt bereits sehr lange im Flur und erfüllt weiterhin seinen Zweck. Platten, die beschädigt bzw. verschoben sind, können ohne großen Aufwand repariert werden. Der Belag ist voraussichtlich mindestens so lange haltbar wie z.B. ein neu eingebauter PVC-Belag.
  • Im Bauablauf wird der Flur von allen Gewerken als Zuwegung benötigt. Der Ausbau des vorhandenen Fußbodens, die Herstellung des neuen Fußbodenaufbaus mit Trocknungszeit des Estrichs und die Verlegung des Belages blockieren während der Bauausführung den Flur für angenommen vier Wochen. Da die Hauptarbeiten der Baumaßnahme in den sechs Wochen Sommerferien durchgeführt werden müssen, ist der zusätzliche Bau des Fußbodens im Flur zeitlich kaum einplanbar. Die Bauzeit nimmt zu viel Zeit in Anspruch, verlängert sich weit über die regulären Ferien. Die Gewährleistung des Unterrichtes vor und nach den Ferien wird schwierig.
  • Der sichtbare Nachteil des Terrazzobelages ist, dass er optisch keinem neuen Belag entspricht.
  • Das Verhältnis der Kosten zum Nutzen sollte abgewogen werden.

Die Gemeinde sollte die Möglichkeit in Erwägung ziehen, den Fußboden als alleinige Maßnahme zu einem Zeitpunkt in anderen Ferien zu planen.    

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten im Oktober 2023:

473.541,83 € Gesamtkosten

338.734,37 € 75 % Förderung über die ILERL M-V

134.807,45 € Eigenanteil

Eigenanteil mit Sonderbedarfszuweisung:

51.683,21 € Sonderbedarfszuweisung

83.124,24 € verbleibender Eigenanteil für die Gemeinde

 

Es ist unsicher, ob und in welcher Höhe die Förderung über eine Sonderbedarfszuweisung erfolgen wird. Die Wahrscheinlichkeit ist nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises als gering einzuschätzen.

Die Gemeinde Schönfeld ist in Rubikon (Rechnergestütztes Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen) mit rot bewertet worden. Das bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit dauerhaft weggefallen ist. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden die vorläufige Haushaltsführung und das Verhängen von Haushaltssperren angeordnet, wonach nur dringend notwendige Ausgaben getätigt werden dürfen.

 

Der Eigenanteil zur Sanierung der Schule muss über einen Kredit finanziert werden. Bei Wegfall der Förderung aus Sonderbedarfszuweisung beträgt der Kredit ca. 100.000 € (wenn die Kosten der Baumaßnahme nicht steigen). Unter Annahme einer Laufzeit von 20 Jahren und eines Zinses von 5,6 % müsste die Gemeinde mit jährlichen Ausgaben für Tilgung und Zinsen von ca. 10.600 € rechnen.

 

Unter den vorgenannten Gesichtspunkten sollten nur dringend erforderliche Baumaßnahmen/Anschaffungen ausgeführt werden.     

 

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