Beschlussvorlage - VO/GV 06/23/093
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Nossendorf
- Federführend:
- Kasse
- Bearbeiter:
- Manja Hagemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Nossendorf
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Entscheidung
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21.11.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Nossendorf hat aus einem Mietvertrag vom 06.05.1999 gegen den ehemaligen Mieter Herbert Henning Forderungen aus Miete und Nebenkosten in Höhe von 3.309,50 €. Diese Forderung setzt sich zusammen aus 2.090,27 € Hauptforderung, 1.161,02 € Zinsen und Nebenkosten von 58,21 €. Der Mietrückstand wurde durch die Kasse mit Vollstreckungsbescheid vom 24.07.2012 tituliert. Gemäß Vereinbarung wurde die Creditreform am 22.01.2013 mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Die Forderungen wurden im Personenkonto von Herrn Henning niedergeschlagen, da durch die Creditreform mitgeteilt wurde, dass es keine Aussichten auf Erfolg versprechende Vollstreckungsmaßnahmen gab. 2018 wurde durch die Creditreform mitgeteilt, dass über das Vermögens des Schuldners ein Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Stralsund eröffnet worden ist.
Die Forderung wurde daraufhin am 18.04.2018 beim zuständigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Alff durch die Kasse angemeldet.
Das Restschuldbefreiungsverfahren wurde am 19.08.2022 auf Grund des Todes des Herrn Henning am 16.07.2022 beendet. Anfang des Jahres 2023 hat sich die Kasse mit dem zuständigen Nachlassgericht Stralsund in Verbindung gesetzt, um mögliche Erben des Herrn Henning in Erfahrung zu bringen. Durch das Amtsgericht wurde mitgeteilt, dass von mehreren bekannten als Erben in Betracht kommenden Personen eine Erbausschlagungserklärung vorliegen. Eine Tochter des Herrn Henning, und zwar Frau Lara Sengbusch hat das Erbe nicht ausgeschlagen.
Nach dieser Information wurde die Tochter des Herrn Henning über die zuständige Betreuuerin, Frau Schmecht, am 09.10.2023 angeschrieben und zur Zahlung der offenen Forderungen aufgefordert im Wege der Zwangsvollstreckung. Am 12.10.2023 meldete sich die zuständige Betreuerin, Frau Schmecht und teilte mit, dass Frau Sengbusch in einer Behindertenwerkstatt arbeitet und monatlich eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung durch den Landkreis Rostock in Höhe von 451,00 € sowie einen sogenannten Aufstockungsbetrag durch das Jobcenter in Höhe von 126,00 € erhält. Die Betreuerin erklärte, dass die Tochter nicht in der Lage sei, die Auswirkungen der nicht ausgeschlagenen Erbschaft zu überblicken und die Forderung auch nicht zahlen könne. Eine Ratenzahlung sei ebenfalls nicht möglich auf Grund der Einkommenssituation. Sollte weiterhin an der Zahlung der Forderung festgehalten werden, muss für die Frau Lara Sengbusch ein Insolvenzantrag gestellt werden.
Die Kasse hat sich durch vorgelegte Unterlagen davon überzeugt, dass Frau Sengbusch nicht in der Lage ist, die Mietschulden ihres verstorbenen Vaters auszugleichen. Da alle anderen möglichen Erben das Erbe ausgeschlagen haben, sieht die Kasse keine weiteren Möglichkeiten für die Gemeinde Nossendorf die Forderungen durch Vollstreckungsmaßnahmen einzuholen. Daher wird empfohlen, die Niederschlagung aufzuheben und die Forderungen gegen Herrn Herbert Henning endgültig auszubuchen.
