Beschlussvorlage - VO/GV 06/23/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragserteilung für die Errichtung des Buswartehäuschens an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung und Unterzeichnung des Auftrages sowie erforderliche Nachträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermächtigt.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Nossendorf beabsichtigt die Errichtung eines Buswartehäuschens an dem unmittelbar vor dem Grundstück, Flurstück 17/2 der Flur 5, der Gemarkung Volksdorf (siehe Lageplan), befindlichen Bushaltepunktes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

 

Die Haltestelle in Richtung Demmin besteht aus einer ca. 1,30 m x 12 m großen gepflasterten Einstiegsfläche aus Betonverbundpflaster. Da die vorhandene Pflasterfläche als Aufstellfläche für ein Buswartehäuschen zu schmal scheint, soll die Fläche mit Hilfe von Winkelstützelementen optimiert sowie um etwa 7 m2 erweitert werden. Zudem soll aufgrund von Absackungen die gepflasterte Einstiegsfläche in Einzelflächen aufgenommen, Schottertragschicht aus Beton-RC aufgefüllt, höhenmäßig angeglichen, verdichtet und die Pflasterdecke wiederhergestellt werden. Dasselbe ist für die Einstiegsfläche, des auf der gegenüberliegenden Seite befindlichen Bushaltepunktes des Öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen. Hier sind die Absackungen noch gravierender.

Geplant ist ein 2,50 – 2,60 x 1,50 – 1,80 m großes Buswartehäuschens mit einer feuerverzinkten und pulverbeschichteten Stahlkonstruktion, Wandelementen aus Plexiglas (alternativ soll mit Einscheibensicherheitsglas (ESG) angeboten werden) sowie einer galvanisch verzinkten und pulverbeschichteten 1,0 – 1,10 m Sitzbank ohne Arm-u. Rückenlehne.

 

Zur Durchführung dieser Baumaßnahme wurde um Erteilung der erforderlichen Bauerlaubnis von den Eigentümern des o. g. Grundstücks gebeten. Die Erlaubnis umfasst alle Maßnahmen/Arbeiten, die zur Errichtung erforderlich sind.

Sofern durch die Errichtung des Buswartehäuschens ein Teil des o. g. Grundstückes dauerhaft beansprucht wird, muss die weitere Nutzung des Grundstückes mit den Eigentümern nach erfolgreichem Abschluss der Baumaßnahme vertraglich geregelt werden.

 

Nach Erteilung der erforderlichen Bauerlaubnis erfolgt die vergaberechtlich vorgeschriebene freihändige Ausschreibung. An diesem Verfahren sind mindestens drei kleine oder mittlere Unternehmen zu beteiligen.

 

Laut Schätzung entstehen für diese Maßnahme voraussichtlich Kosten in Höhe von 15.000 €. Für dieses Projekt stehen im Haushalt 2023 finanzielle Mittel in Höhe von 17.000 € zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt 2023 stehen unter dem Produktsachkonto 54200.09600000 (Projekt BHS) finanzielle Mittel in Höhe von 17.000 € zur Verfügung. Für dieses Produktsachkonto wurde keine Haushaltssperre verfügt.

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Anlagen

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