Beschlussvorlage - VO/GV 06/23/096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, den Bau eines Radweges an der L 27 zwischen den Orten Nossendorf und Wotenick durch folgende Maßnahmen voranzutreiben:

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Sachverhalt

Der Bürgermeister wünscht eine Entscheidung der Gemeindevertretung dazu, ob und auf welche Art und Weise der Bau eines straßenbegleitenden Radweges entlang der Landesstraße 27 von Nossendorf nach Wotenick vorangetrieben werden soll.

Derzeit verläuft ein straßenbegleitender Radweg von der Demmin bis nach Wotenick. Durch eine Weiterführung des Radweges bis nach Nossendorf wäre ein gefahrarmes Radfahren von Nossendorf nach Demmin möglich.

Da es sich bei der L 27 um eine Landesstraße handelt, ist das Land Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich Trägerin der Straßenbaulast, § 12 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG). Damit unterliegen auch straßenbegleitende Radwege als Bestandteil der Straße der Straßenbaulast des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Straßenbaulast umfasst nach § 11 StrWG alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Für den Bau und die Unterhaltung des Radweges an der L 27 wäre folglich das Land Mecklenburg-Vorpommern (vertreten durch das zuständige Straßenbauamt Neustrelitz) zuständig.

   

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