Beschlussvorlage - VO/GV 06/23/096
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung über die Absicht der Gemeinde, den Bau eines straßenbegleitenden Radweges an der L 27 von Nossendorf nach Wotenick voranzutreiben.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Nossendorf
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Hagen Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Nossendorf
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Entscheidung
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21.11.2023
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Sachverhalt
Der Bürgermeister wünscht eine Entscheidung der Gemeindevertretung dazu, ob und auf welche Art und Weise der Bau eines straßenbegleitenden Radweges entlang der Landesstraße 27 von Nossendorf nach Wotenick vorangetrieben werden soll.
Derzeit verläuft ein straßenbegleitender Radweg von der Demmin bis nach Wotenick. Durch eine Weiterführung des Radweges bis nach Nossendorf wäre ein gefahrarmes Radfahren von Nossendorf nach Demmin möglich.
Da es sich bei der L 27 um eine Landesstraße handelt, ist das Land Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich Trägerin der Straßenbaulast, § 12 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG). Damit unterliegen auch straßenbegleitende Radwege als Bestandteil der Straße der Straßenbaulast des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Straßenbaulast umfasst nach § 11 StrWG alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Für den Bau und die Unterhaltung des Radweges an der L 27 wäre folglich das Land Mecklenburg-Vorpommern (vertreten durch das zuständige Straßenbauamt Neustrelitz) zuständig.
