Beschlussvorlage - VO/GV 20/23/139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 09.11.2023 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 fest.

Die Entnahme von insgesamt 139.669,30 € (230122,96 € aus der Allgemeinen Kapitalrücklage entnommen, 119.849,70 € in die zweckgebundene Kapitalrücklage eingestellt) wird beschlossen..

 

 

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Sachverhalt

D

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz am 09.11.2023 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2019 beträgt                                                                     7.167.591,46 €.

Das Jahresergebnis 2019 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt          180.002,18 €.

 

Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen               319.671,48 €

Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt                                -  425.689,45 €

Dadurch entsteht ein Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres 2019 von    -106.017,97 €

Es wird ein Fehlbetrag ins Folgejahr übertragen.

 

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2019 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 220.085,96 € aus.

Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2019 ein Geldmittelbestand in Höhe von 492.018,41 €.    

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 zu empfehlen.    

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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