Beschlussvorlage - VO/GV 20/23/139
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jenny Röhrdanz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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23.11.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 09.11.2023 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 fest.
Die Entnahme von insgesamt 139.669,30 € (230122,96 € aus der Allgemeinen Kapitalrücklage entnommen, 119.849,70 € in die zweckgebundene Kapitalrücklage eingestellt) wird beschlossen..
Sachverhalt
D
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz am 09.11.2023 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ergebnisrechnung:
Die Bilanzsumme 2019 beträgt 7.167.591,46 €.
Das Jahresergebnis 2019 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt 180.002,18 €.
Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 319.671,48 €
Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt - 425.689,45 €
Dadurch entsteht ein Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres 2019 von -106.017,97 €
Es wird ein Fehlbetrag ins Folgejahr übertragen.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2019 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 220.085,96 € aus.
Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2019 ein Geldmittelbestand in Höhe von 492.018,41 €.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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