Beschlussvorlage - VO/AA 19/23/166
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Amt Demmin-Land
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Hagen Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt Demmin-Land
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Entscheidung
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07.12.2023
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Sachverhalt
Bekannterweise unterhalten die Gemeinden des Amtes eine gemeinsame Schiedsstelle. Grundlage für die Bildung dieser gemeinsamen Schiedsstelle ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.7.2007.
Nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Schiedsstelle zu besetzen durch eine Schiedsperson und eine stellvertretenden Schiedsperson. Diese Personen sind alle fünf Jahre neu durch den Amtsausschuss zu wählen. Beide im Amt Demmin-Land tätigen Schiedspersonen wurden zuletzt am 2.3.2019 durch den Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg berufen; Herr Reiner Lange als Schiedsperson und Frau Karin Sieh-Frahm als stellvertretende Schiedsperson. Ihre Amtszeit endet mit Ablauf der fünf Jahre zum 2.3.2024.
Rechtszeitig vor dem Ende der laufenden Amtszeit sind die Schiedspersonen neu zu wählen, da beide vor dem Beginn der neuen Amtsperiode vom Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg neu zu berufen sind.
Sowohl Herr Reiner Lange als auch Frau Karin Sieh-Frahm haben sich gegenüber der Verwaltung vorab auch weiterhin zur Übernahme dieses Ehrenamtes schriftlich bereit erklärt.
Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als Schiedspersonen im Amtsbereich und der besuchten Fortbildungslehrgänge beim Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen sind beide für dieses Ehrenamt geeignet.