Beschlussvorlage - VO/GV 67/23/078

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde für die

Haushaltsjahre 2024/2025.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

 

1.anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2.entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und

3.notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung am 24.10.2023 vorbereitet.

Der Finanzausschuss schlägt daraufhin der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

 

Im Anschluss sind aufgrund aktueller Entwicklungen und des Orientierungsdatenerlasses folgende Änderungen vorgenommen worden:

  • die Infrastrukturpauschale erhöht sich von 34.000 € auf 38.300 € in jedem Planjahr, welche in dieser Höhe auch zum Ausgleich des Haushaltes jeweils entnommen wird
  • der Anteil an der Einkommenssteuer erhöht sich in 2024 auf 197.400 € und in 2025 auf 212.900 €
  • der Anteil an der Umsatzsteuer erhöht sich in 2024 auf 6.900 € und in 2025 auf  7.100 €
  • in 2024 erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen auf 518.000 €, in 2025 ist mit weniger Schlüsselzuweisungen zu rechnen, daher werden hier 420.000 € eingeplant
  • in 2024 wird durch die Spitzabrechnung die zu viel gezahlte Amtsumlage in 2022 erstattet, hier werden 40.700 € eingeplant
  • es wurden Planungskosten i.H.v. 30.000 € für den Brückenbau in Gehmkow nachträglich eingeplant
  • weiterhin wurden nachträglich Kosten für die Straßenbeleuchtung in Gehmkow, Törpin und Sarow eingeplant: unter dem Produkt Gemeindestraßen sind hier 60.900 € vorgesehen und beim Produkt Landesstraßen 40.700 €
  • letztlich sind nachträglich 11.000 € für die Reparatur des Blitzschutzes in der Turnhalle unter 21103.52310000 eingestellt worden
  • die Wohnsitzgemeindepauschale für die Kindertagesbetreuung erhöht sich monatlich von 179,36 € auf 191,25 € pro Kind, sodass sich der Planansatz in 2024 auf 104.000 € und in 2025 auf 109.000 € erhöht

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Haushaltssatzung die Erhöhung der Hebesätze wie folgt vorsieht:

  • Grundsteuer A: 330 %
  • Grundsteuer B: 430 %
  • Gewerbesteuer: 380 %

 

Gleichzeitig wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass bei den aktuellen Berechnungen der Steuerkraft 2022 laut Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V bereits die neuen Nivellierungshebesätze aus dem Entwurf des neuen Finanzausgleichsgesetzes M-V angenommen worden sind:

  • Grundsteuer A: 338 %
  • Grundsteuer B: 438 %
  • Gewerbesteuer: 390 %

 

Im Ergebnis muss die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht eingeholt werden. 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...