Beschlussvorlage - VO/GV 20/23/142
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung "Moltzahn" der Gemeinde Borrentin gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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20.12.2023
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeindevertretung Borrentin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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01.02.2024
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Moltzahn“ für das Flurstück 36/2, Flur 1, Gemarkung Moltzahn entsprechend der beigefügten Übersichtskarte. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.
2. Bezüglich der Planungskosten soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller, Herrn Mathias Bruhnke, geschlossen werden. Gegenstand ist die vollständige Kostenübernahme durch den Antragsteller. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zur Verhandlung und zum des Vertrages ermächtigt.
Sachverhalt
Auf die Ausführungen in Vorlage Nr. 141 wird verwiesen. Der Antragsteller begehrt nunmehr die Erstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Realisierung eines Wohnhauses auf seinem Grundstück Flurstück 36/2.
Die bislang ebenfalls in die Planung einbezogenen Flurstücke sollen nun nicht mehr Gegenstand der Überplanung sein, da dies die Erfolgsaussichten der Planung erhöht, da das Grundstück von Herrn Bruhnke früher bereits bebaut war und somit nur ein Grundstück in den Innenbereich einbezogen wird.
Durch die Einbeziehungssatzung werden die Grundstücke im Geltungsbereich einer solchen Satzung zu Innenbereichsgrundstücken. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann nach § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Vorhaben zulässig, die sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen. Auf weitere Festsetzungen bezüglich der Bebaubarkeit kann daher verzichtet werden.
Das Aufstellungsverfahren kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und abgewogen.
In einer der nächsten Sitzungen könnte der Entwurf der Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,1 kB
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