Beschlussvorlage - VO/GV 51/24/104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Meesiger für die Haushaltsjahre 2024 und 2025.

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und

3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

Am 12.12.2023 wurde der Doppel-Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Im Nachhinein kam es zu einer Änderung der Infrastrukturpauschale von 17.300 € auf 12.300 € (laut Orientierungsdatenerlass). Die Beschlussfassung wird der Gemeindevertretung vorgeschlagen.

Mit den in der Finanzausschusssitzung abgestimmten Ansätzen wurden die erforderlichen Unterlagen vorbereitet und als Anhang dieser Beschlussvorlage beigefügt.

  

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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