Beschlussvorlage - VO/GV 30/24/063
Grunddaten
- Betreff:
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Klarstellung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 Solarpark Glendelin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Beggerow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Beggerow
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Anhörung
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07.03.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beggerow stellt klar, dass der Bebauungsplan Nr. 2 Sondergebiet Solarpark Glendelin kein Baurecht für Windenergieanlagen schafft, sondern ausschließlich der Realisierbarkeit eines Solarparks dient. Die kreisförmigen Aussparungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes waren erforderlich, da es ohne diese freigehaltenen Flächen keine positive Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV im raumordnerisch notwendigen Zielabweichungsverfahren für den Solarpark Glendelin geben würde. .
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 16.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 Sondergebiet Solarpark Glendelin und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dabei ist es in der Bevölkerung offenbar zu Missverständnissen gekommen, die bereits in der Sitzung entkräftet wurden; dies soll aber durch einen entsprechenden Beschluss nochmals klargestellt werden.
In der Planzeichnung ist der Geltungsbereich in insgesamt 6 Teilgeltungsbereiche aufgeteilt worden. Innerhalb des Geltungsbereiches sind 3 kreisförmige Aussparungen vorgenommen worden. Dies lässt vermuten, dass es sich hier um potentielle Standorte von Windenergieanlagen handeln könnte.
Die Solarparkplanung ist aber nicht dahingehend zu verstehen, dass die Gemeinde auch aktiv Baurecht für Windenergieanlagen schaffen möchte. Bei den kreisförmigen Aussparungen handelt sich um Flächen, die die Gemeinde nicht überplant.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft ein Zielabweichungsverfahren für den Solarpark beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV. Dieses ist erforderlich, da Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Ackerflächen gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen und unzulässig sind. Auf Antrag kann das Ministerium Ausnahmen für derartige Solarparks zulassen. Ein entsprechender Antrag wurde durch die Gemeinde gestellt. In diesem Zielabweichungsverfahren hat das Ministerium die derzeit in der Vorentwurfsphase vorliegende Regionalplanung des Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte (Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms i.S. Wind), die in diesem Bereich eine Potentialfläche für Windenergie vorsieht, den Solarparkplanungen der Gemeinde entgegengehalten. Nur durch die Freihaltung potentieller Flächen für Windenergie ist es der Gemeinde überhaupt möglich, die Solarparkplanung weiter voranzutreiben. Ansonsten könnte der Bebauungsplan Solarpark nicht beschlossen werden können, da die raumordnerisch notwendige Zustimmung nicht erteilt werden würde.
Derzeit läuft die erste Beteiligungsstufe (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) im Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, zu dem auch die Gemeinde Beggerow eine Stellungnahme abgegeben kann (siehe Vorlage 30/24/060). Im Bereich des geplanten Solarparks sind darin durch den Regionalen Planungsverband zunächst Potentialflächen für Windenergie vorgesehen. Ob die freizuhaltenden Flächen später durch den Planungsverband MSE tatsächlich auch als Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden, bleibt abzuwarten.
