Beschlussvorlage - VO/GV 17/23/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 09.11.2023 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2019 fest.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz am 09.11.2023 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Bilanzsumme 2019 beträgt                                                                     5.255.757,47 €.

 

Ergebnisrechnung:

Das Jahresergebnis 2019 beträgt                                                                     -23.261,86 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages 391.834,56 € wird ein Überschuss in Höhe von 368.572,70 €  ins Folgejahr übertragen.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2019 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von -256.343,38 € aus.

Nach Abzug der Tilgung von Krediten und der durchlaufenden Gelder (insgesamt: 31.480,32 €) bleiben der Gemeinde per 31.12.2019 verfügbare liquide Mittel in Höhe von 535.020,57 €.

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben (Die Finanzrechnung ist ausgeglichen; die Ergebnisrechnung ebenfalls.)

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2019 zu empfehlen

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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