Beschlussvorlage - VO/GV 17/23/064

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die entsprechenden Unterlagen sind der Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters  für das Haushaltsjahr 2019 zu empfehlen.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 KV MV nimmt Herr Bürgermeister Bruhn an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

Loading...