Beschlussvorlage - VO/GV 67/24/084

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Sarow für die Haushaltsjahre 2024/2025 gem. der Anlagen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Sarow hat für die Haushaltsjahre 2024/2025 eine Haushaltssatzung erlassen. Gem. § 48 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Haushaltssatzung bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durche eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.

Aufgrund nicht geplanter Investitionen hat die Gemeinde gem. § 48 Absatz 2 Nummer 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Gem. § 48 Absatz 1 KV M-V gelten die Bestimmungen zur Haushaltssatzung entsprechend.

 

Es sind inbesondere die Sperrvermerke in der Haushaltssatzung zu beachten.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...